Fahrraddieb in Offenburg: Betrunken beim zweiten Versuch ertappt!

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Ein 30-jähriger Mann wurde in Offenburg beim Fahrraddiebstahl ertappt. Studies zu Alkoholgrenzen für Radfahrer folgen.

Ein 30-jähriger Mann wurde in Offenburg beim Fahrraddiebstahl ertappt. Studies zu Alkoholgrenzen für Radfahrer folgen.
Ein 30-jähriger Mann wurde in Offenburg beim Fahrraddiebstahl ertappt. Studies zu Alkoholgrenzen für Radfahrer folgen.

Fahrraddieb in Offenburg: Betrunken beim zweiten Versuch ertappt!

Ein 30-jähriger Mann gerät ins Visier der Polizei, und das gleich doppelt. Am Mittwoch [[regiotrends.de]](https://www.regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.550915.mutmasslichen-fahrraddieb-in-offenburg-doppelt-ertappt—gegen-30-jaehrigen-wurden-entsprechende-strafverfahren-eingeleitet-.html) wurde er in Offenburg zweimal beim versuchten Fahrraddiebstahl festgestellt. Zuerst um 11:30 Uhr am Schillerplatz, als er ein abgestelltes Fahrrad entwenden wollte. Dank der schnellen Reaktion einer Streifenbesatzung konnte das gestohlene Rad jedoch sichergestellt werden und der mutmaßliche Dieb einer Kontrolle unterzogen werden.

Doch damit nicht genug: Am frühen Abend wurde unser „Held“ erneut in der Rammersweierstraße beobachtet, wo er mit aller Gewalt ein Fahrradschloss zu knacken versuchte. Wieder waren die Einsatzkräfte zur Stelle und konnten ihn vorläufig festnehmen. Bei der Kontrolle wurde ein Alkoholgehalt von etwa 1,5 Promille festgestellt, was ihn in eine rechtlich prekäre Lage brachte.

Alkohol am Steuer – auch beim Radfahren ein Thema

Die Promillegrenze für Radfahrer ist klar geregelt. Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar. Bereits bei 0,3 Promille können auffällige Fahrweisen wie Schlangenlinien oder Stürze zu einer Strafanzeige führen [[adac.de]](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-fahrrad/). Ein Radfahrer muss sich im Klaren sein, dass ihm je nach Alkoholgehalt und Fahrverhalten ernsthafte Konsequenzen drohen können.

Ab einem Wert von 1,6 Promille ist nicht nur ein Bußgeld von rund einem Monatsgehalt zu erwarten, sondern auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), selbst wenn man keinen Autoführerschein besitzt. Das bedeutet, die Behörden könnten das Radfahren in Zukunft bis auf weiteres untersagen, falls eine Gefahr durch zukünftigen Alkoholkonsum besteht [[anwalt.org]](https://www.anwalt.org/alkohol-fahrrad/).

Strafen für Radfahrer

Die Auswirkungen einer Strafe für alkoholisierte Radfahrer sind dabei durchaus einschneidend. Ab 1,6 Promille drohen nicht nur Geldstrafe und MPU, sondern auch der Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Ein hartes Urteil, das zeigt: Wer sich hinter dem Lenker eines Rades befindet und zu viel getrunken hat, tut gut daran, auf verantwortungsvolles Verhalten zu achten.

Während Fußgänger, die ein Rad schieben, nicht unbedingt strafrechtlich belangt werden, solange sie keine Ausfallerscheinungen zeigen, steht es um Radfahrer durch Alkoholgenuss ganz anders. Unsere aktuelle Berichterstattung soll nicht nur auf die Rechtslage aufmerksam machen, sondern auch als Erinnerung dienen: Alkohol und Radfahren – das sind zwei Dinge, die nicht zusammenpassen!

Am Ende bleibt zu hoffen, dass der 30-jährige Mann aus Offenburg sein Fehlverhalten als lehrreiche Erfahrung betrachtet und in Zukunft von Kriminellen Machenschaften Abstand nimmt, um das eigene Wohl und das der Mitmenschen nicht zu gefährden.