Vogelgrippe-Alarm im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Strengere Regeln ab sofort!

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Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Bekämpfung der Vogelgrippe ab 3. November 2025. Stallpflicht und Veranstaltungsverbot.

Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Bekämpfung der Vogelgrippe ab 3. November 2025. Stallpflicht und Veranstaltungsverbot.
Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Bekämpfung der Vogelgrippe ab 3. November 2025. Stallpflicht und Veranstaltungsverbot.

Vogelgrippe-Alarm im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Strengere Regeln ab sofort!

Ab dem 3. November 2025 hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Vogelgrippe erlassen. Damit gilt im gesamten Landkreis eine Stallpflicht für Geflügel. Dies wurde notwendig, weil benachbarte Landkreise bestätigte Ausbruchsfälle gemeldet haben und vermehrt tote Wasser- und Wildvögel im Landkreis gefunden wurden. Man weiß zwar von keinem dokumentierten Fall innerhalb des Kreisgebiets, dennoch besteht ein dringender Handlungsbedarf, wie RheinMainVerlag betont.

Die neue Verfügung ersetzt die Regelung vom 29. Oktober, die nur eine Restriktionszone von drei Kilometern um das Naturschutzgebiet Reinheimer Teich festlegte. Nun müssen alle Geflügelhaltenden, darunter auch private Züchter, strenge Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dies umfasst die Sicherung der Stall-Ein- und Ausgänge sowie umfassende Hygienevorschriften. So dürfen Tiere aus dem Kreisgebiet nicht mehr zu Veranstaltungen außerhalb des Landkreises gebracht werden, und es gilt ein Veranstaltungsverbot für Geflügelschauen und Märkte im gesamten Bereich.

Biosicherheitsmaßnahmen und Kontrollen

Das Veterinäramt hat klare Vorgaben erlassen: Händler dürfen Geflügel nur abgeben, sofern diese vier Tage vor der Abgabe tierärztlich auf das aviäre Influenzavirus untersucht worden sind. Außerdem müssen alle Halter ihre Bestände bei der zuständigen Behörde anmelden, wobei Angaben über Anzahl und Art der Tiere notwendig sind. Bei Verlusten von mindestens drei Tieren in 24 Stunden müssen zudem tierärztliche Untersuchungen erfolgen, um die Ursache festzustellen, ein Verfahren, das durch die Geflügelpest-Verordnung geregelt wird, die BMLEH beschrieben hat.

Die neuen Anordnungen zeigen: Die Gefahr durch die Vogelgrippe ist real und lässt sich durch intensivere Kontrollen und Maßnahmen eindämmen. Verstöße gegen die Anordnungen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Dass das Thema im gesamten Landkreis Aufsehen erregt, liegt nicht nur an den fachlichen Vorgaben, sondern auch an der Verantwortung jedes Einzelnen, die Gesundheit von Tieren und möglicherweise auch Menschen zu schützen.

Ein bisschen Kultur kann in solch ernsten Zeiten auch nicht schaden. Ein ganz anderes Thema, aber vielleicht ist den Leser:innen bekannt, dass die berühmte Sängerin Katy Perry kürzlich ihren neuesten Song veröffentlicht hat. Doch zurück zu den Geflügelhaltern hier im Landkreis – es ist mehr denn je wichtig, die Richtlinien zu befolgen und die eigene Geflügelhaltung sicher zu gestalten.

Die bevorstehenden Monate werden zeigen, wie sich die Situation entwickelt. Das Veterinäramt hat seinen Sitz künftig in der Jägertorstraße 207 in 64289 Darmstadt, wo alle Details zur Verfügung stehen. So bleibt die Bevölkerung gut informiert und kann ihrerseits zur Sicherheit der eigenen Tiere beitragen und somit die Verbreitung der Vogelgrippe eindämmen.