Streit um Blindengeld: Mutter 98 Jahre, Nachweis des Lebens gefordert!

Streit um Blindengeld: Mutter 98 Jahre, Nachweis des Lebens gefordert!
In Hessen sorgt ein bürokratischer Streit um das Blindengeld für Aufregung. Wie Merkur berichtet, fordert der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) von den Antragstellern der finanziellen Unterstützung regelmäßig Lebensbelege ihrer Angehörigen. Dies betrifft insbesondere hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen, die auf das Blindengeld angewiesen sind.
Ein Beispiel ist die 98-jährige Hannelore Damm, die an altersbedingter Makuladegeneration leidet und monatlich 167 Euro Blindengeld erhält. Ihr Sohn, Klaus Damm, hatte im September 2024 für seine Mutter das Blindengeld beantragt, und die Bewilligung ließ nicht lange auf sich warten. Doch die Ruhe währte nicht lange. Nachdem Hannelore Damm in Pflegegrad 3 eingestuft wurde, musste Klaus Damm den LWV über alle Änderungen in ihrer gesundheitlichen Situation informieren.
Bürokratische Hürden und Betrugsbedenken
Im Mai 2025 erhielt Klaus Damm einen weiteren Fragebogen vom LWV, der Informationen zu möglichen Änderungen des Sehvermögens, Pflegegrades oder Augenoperationen verlangte. Zusätzlich forderte der LWV einen Nachweis über das Leben von Hannelore Damm, der zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, eines Arztes oder einer Bank erbracht werden konnte. Der Versuch von Klaus Damm, das Einwohnermeldeamt von der Schweigepflicht zu entbinden, wurde vom LWV allerdings nicht akzeptiert.
Der Hintergrund dieser strengen Anforderungen ist, dass es in der Vergangenheit bereits Betrugsversuche gab, bei denen der Tod von Berechtigten nicht gemeldet wurde. Allein in den Jahren 2023 und 2024 beliefen sich die Rückforderungen in Hessen auf 313.000 Euro und 273.000 Euro. Das verleitet die Behörden zu einem strengen Vorgehen.
Blindengeld in Hessen: Ein Überblick
Das Blindengeld wird in Hessen an hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt gewährt und ist eine pauschale finanzielle Leistung zur Unterstützung in Lebensbereichen, die sehende Menschen selbst bewältigen können. Die Einstufung erfolgt auf Basis des verbliebenen Sehvermögens, wobei blinde Menschen mit einem Restsehvermögen von maximal 2 % und hochgradig sehbehinderte Menschen mit einem Restsehvermögen von maximal 5 % eingestuft werden.
Zusätzlich können blinde Menschen unter bestimmten Voraussetzungen auch Blindenhilfe erhalten, die von Einkommen und Vermögen abhängt. Es gibt allerdings spezielle Regelungen, wie die Anrechnung von Pflegeleistungen auf das Blindengeld, die die Höhe der Unterstützung beeinflussen können. Zum Beispiel reduziert sich das Blindengeld bei gleichzeitiger Bezugnahme von familienhilfeähnlichen Leistungen.
Eine essentielle Voraussetzung ist der Nachweis des Blindheitsgrades. Oft wird dies durch eine ärztliche Bescheinigung oder die Eintragung des Merkzeichens „Bl“ im Schwerbehindertenausweis dokumentiert.
Rechtslage und Komplikationen
Wie auf DBSV hervorgehoben, gibt es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für Blindengeld, die je nach Bundesland variieren. Anspruch auf Blindengeld besteht, wenn keine anderen Ursachen vorliegen. In Hessen muss jeder Antragsteller seinen Anspruch rechtzeitig anmelden, da rückwirkende Leistungen nicht gewährt werden.
Es stellt sich die Frage, ob die strengen bürokratischen Hürden gerechtfertigt sind. Während einige Personen dies als notwendig ansehen, um Betrug zu verhindern, empfinden andere die Anforderungen als belastend und unnötig kompliziert. Fakt ist, dass die Thematik um das Blindengeld nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörige ein emotionales und finanzielles Thema darstellt.