Lärmschutz im Odenwald: Polizei stoppt zwei überlaute Fahrzeuge!

Im Odenwaldkreis wurden zwei Fahrzeuge wegen Lärmbelästigung sichergestellt. Die Polizei kontrollierte illegale Modifikationen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten.

Im Odenwaldkreis wurden zwei Fahrzeuge wegen Lärmbelästigung sichergestellt. Die Polizei kontrollierte illegale Modifikationen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten.
Im Odenwaldkreis wurden zwei Fahrzeuge wegen Lärmbelästigung sichergestellt. Die Polizei kontrollierte illegale Modifikationen und Überschreitungen von Lärmgrenzwerten.

Lärmschutz im Odenwald: Polizei stoppt zwei überlaute Fahrzeuge!

In Erbach, einem malerischen Ort im Odenwaldkreis, sorgt eine aktuelle Kontrolle für Aufregung. Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen haben gleich zwei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, die aufgrund einer unzulässigen Lautstärke auffielen. Eine Maßnahme, die so manch einen Autofahrer zum Nachdenken anregen könnte.

Am Mittwoch, den 18. Oktober, fiel der Blick der Ordnungshüter auf einen 31-jährigen Fahrer eines Golf GTI. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abgasanlage in Kombination mit einem Rennsportkatalysator ausgerüstet war. Das sorgt nicht nur für mehr Fahrspaß, sondern auch für Ärger: Der Golf überschritt den zulässigen Standgeräuschwert um satte 11 dB(A). Ein deutliches Zeichen dafür, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Verstöße auch bei einem Leichtkraftrad

Ein weiterer Vorfall trug sich am Dienstag, den 17. Oktober, zu. Ein 16-jähriger Erbacher wurde mit einem Leichtkraftrad angehalten. Auch hier gab es Grund zur Beanstandung: Die Überprüfung ergab eine Lärmerhöhung von 9 dB(A) über dem zulässigen Standgeräuschwert. Der Grund? Ein unzulässiger Krümmer aus dem Motorsportbereich, der an dem Fahrzeug verbaut war. Beide Fälle verdeutlichen, dass nicht nur die Fahrer, sondern auch die Fahrzeuge selbst in puncto Lautstärke in die Schranken gewiesen werden müssen.

Warum sind solche Lärmfälle wichtig? Lärmgrenzwerte sind nicht einfach ein frommer Wunsch, sondern rechtlich verbindliche Vorgaben, die für alle Kraftfahrzeuge gelten. Gemäß den Vorschriften des Schweizer Strassenverkehrsrechts müssen Autos und Motorräder diese Grenzwerte einhalten, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Diese Auflagen sind im Rahmen bilateraler Verträge auch in Europa gültig und destinieren dazu, Fahrzeuge lauter und für die Umwelt verträglicher zu machen.

Regeln für verantwortungsvolles Fahren

Die Vorschriften zielen nicht nur darauf ab, Lärm zu reduzieren, sondern auch auf eine verantwortungsvolle Fahrzeugnutzung. Es sind Fahrpraktiken untersagt, die für unnötige Lärmbelästigung sorgen. Dazu gehören hohe Drehzahlen im Leerlauf, das Fahren in niedrigen Gängen und rasant beschleunigtes Anfahren, wie die ASTRA erläutert. Fortgesetztes Herumfahren in Wohngebieten wird ebenfalls als problematisch betrachtet, und Fahrer, die wiederholt Lärm verursachen, können zur Verantwortung gezogen werden. Diese Regelungen werden durch regelmäßige Kontrollen der kantonalen Behörden unterstützt, um gänzlich illegale Fahrzeugumbauten, die ein höheres Geräuschniveau erzeugen, aus dem Verkehr zu ziehen.

Es gibt auch zahlreiche Maßnahmen, die im Rahmen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zum Tragen kommen, wenn die unteren Auslösewerte überschritten werden. Hierzu gehört etwa ein Lärmminderungsprogramm und die Kennzeichnung von Lärmbereichen. Fahrer und Halter sollte stets bewusst sein, dass sie nicht nur für ihre Fahrzeuge, sondern auch für die Lärmemissionen in ihrer Umgebung verantwortlich sind.

Ganz gleich, ob bei Autos oder Motorrädern – es liegt ein gewisses Maß an Verantwortung auf den Schultern jedes Fahrers, die geltenden Vorschriften zu befolgen und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Das jedenfalls ist ein gutes Geschäft für alle, die in einer lärmarmen Umgebung leben möchten.