Deutschland in der Pflicht: Mindestlohn bleibt hinter EU-Vorgaben zurück!

DGB kritisiert, dass Deutschland EU-Mindestlohnrichtlinie missachtet, und fordert existenzsichernde Löhne für Beschäftigte.

DGB kritisiert, dass Deutschland EU-Mindestlohnrichtlinie missachtet, und fordert existenzsichernde Löhne für Beschäftigte.
DGB kritisiert, dass Deutschland EU-Mindestlohnrichtlinie missachtet, und fordert existenzsichernde Löhne für Beschäftigte.

Deutschland in der Pflicht: Mindestlohn bleibt hinter EU-Vorgaben zurück!

In Deutschland brodelt es in der Debatte um den Mindestlohn. Der DGB-Kreisverband Schwalm-Eder äußert scharfe Kritik an den geplanten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns und sieht darin eine ernsthafte Gefährdung für Millionen von Beschäftigten, die bislang von fairen Löhnen abhängig sind. Berichte von SEK-News verdeutlichen, dass die beschlossenen Schritte zur Anhebung des Mindestlohns bis 2027 nicht ausreichen, um den Anforderungen der EU-Mindestlohnrichtlinie gerecht zu werden.

Die EU hat bereits im November 2022 mit der Mindestlohnrichtlinie einen Rechtsrahmen geschaffen, der Mitgliedstaaten verpflichtet, die Mindestlöhne auf mindestens 60 % des nationalen Medianlohns anzuheben. Aktuell liegt dieser Richtwert für Deutschland bei etwa 15 Euro pro Stunde. Die empfohlenen Erhöhungen des Mindestlohns, etwa auf 12,82 Euro im Jahr 2025, 13,80 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027, bleiben jedoch deutlich hinter diesem Richtwert zurück und wurden von Gewerkschaften scharf abgelehnt.

Politische Versäumnisse

Ein klarer Appell des DGB erfordert ein starkes Bekenntnis der Bundesregierung zur sozialen Verantwortung. „Es kann nicht sein, dass Deutschland die Frist zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie, die bereits am 15. November 2024 abgelaufen ist, versäumt hat“, wird hier deutlich. Das Fehlen einer gesetzlich geregelten Anpassung des Mindestlohns an europäische Maßstäbe wird als politisches Versagen wahrgenommen. Besonders in ländlichen Regionen, wie beispielsweise Nordhessen, ist ein armutsfester Mindestlohn eine Grundsäule für soziale Sicherheit und gerechte Arbeitsbedingungen.

Der DGB fordert daher nicht nur eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15 Euro, sondern auch die vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben, strenge Kontrollen und konsequente Sanktionen bei Verstößen.

Europäische Richtlinien und ihre Auswirkungen

Aber was steckt hinter dieser EU-Mindestlohnrichtlinie? DGB berichtet, dass am 28. Oktober 2020 ein Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt wurde. Dies zielt darauf ab, soziale Ausgrenzungen zu bekämpfen und ein existenzsicherndes Niveau für Löhne zu garantieren. Mitgliedstaaten sollen somit auch die Möglichkeit erhalten, ihre Mindestlöhne auf eigene Faust festzulegen.

Ein besonders heikler Punkt ist die Kritik an der Kompatibilität der Richtlinie mit den EU-Verträgen, da einige argumentieren, dass die EU keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Lohnfestsetzung haben sollte. Dennoch bekräftigen Experten, die Legitimität solcher rechtlichen Maßnahmen, um Diskriminierungen und unerwünschte Armut zu bekämpfen, sei gegeben.

Abschließend wird festgestellt, dass die MiLoRL die Flexibilität der Mitgliedstaaten nicht mindert, sondern vielmehr die Notwendigkeit betont, Mindestlöhne auf ein existenzsicherndes Niveau zu bringen. Der Druck, den die EU ausübt, könnte bedeutende Veränderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mit sich bringen. Momentan sieht es jedoch noch nach einem langen Weg aus, bis diese Veränderungen Realität werden.