Gerichtsurteil: Impfklagen nach Corona ohne Erfolg in Hessen!
Das Hessische Landessozialgericht entscheidet über Berufungen zu Entschädigungsansprüchen nach Corona-Impfungen im Kreis Waldeck-Frankenberg.

Gerichtsurteil: Impfklagen nach Corona ohne Erfolg in Hessen!
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Hessische Landessozialgericht am 11. Juli 2025 zwei Berufungen zu Versorgungsleistungen nach Coronaimpfungen entschieden. Beide Verfahren wurden negativ beschieden, was insbesondere für die betroffenen Personen aus Frankfurt und dem Kreis Waldeck-Frankenberg von Bedeutung ist. Wie das Ärzteblatt berichtet, stellte das Gericht fest, dass kein hinreichend wahrscheinlicher kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den Gesundheitsproblemen der Kläger gegeben sei. Damit wird die rechtliche Basis für Entschädigungsansprüche infolge von Impfschäden weiter belastet.
Im Detail verdichtete sich die Lage in den zwei überprüften Fällen: Ein 76-jähriger Mann aus Frankfurt hatte Klage erhoben, die jedoch zurückgewiesen wurde. In einem anderen Verfahren, das einen 51-Jährigen aus Waldeck-Frankenberg betraf, hatte die Vorinstanz zwar der Klage stattgegeben, jedoch legte das Landesversorgungsamt Berufung ein. Das Landessozialgericht wies in beiden Prozessen den Leistungsanspruch zurück und ließ keine Revision zu. Die Aktenzeichen der Verfahren lauten L 1 VE 24/24 und L1 VE 35/24, wie auch die Augsburger Allgemeine festhält.
Kausalität komplexer Fall
Das Urteil wirft ein Licht auf die Herausforderungen der Justiz in Bezug auf Entschädigungsansprüche aufgrund von COVID-19-Schutzimpfungen. Wie im Rahmen eines Webinars angemerkt wurde, ist die rechtliche Struktur rund um mögliche Impfschäden kein einfaches Thema. Das Gericht stellte klar, dass der Nachweis der Wahrscheinlichkeit notwendig ist, um Ansprüche geltend zu machen.
Die hohe Anzahl an durchgeführten Impfungen lässt vermuten, dass sich das Thema in der Versorgungsverwaltung und der Sozialgerichtsbarkeit künftig intensiver beschäftigen wird. Diskussionen über langandauernde Post-Covid-ähnliche Beschwerden, die als „Post-Vac-Syndrom“ bekannt sind, werden ebenso zunehmen. Die Komplexität der Kausalitätsfrage wird als eine der größten Herausforderungen in zukünftigen Verfahren betrachtet.
Für all jene, die ein tieferes Verständnis für rechtliche Fragestellungen rund um Impfschäden erlangen möchten, wird am 10. April 2025 eine digitale Informationsveranstaltung angeboten. Hier werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen zu Impfschäden behandelt, und Fachreferenten wie Dr. Christian Mecke und PD Dr. Bernhard Kleiser geben Einblicke in die Begutachtung von Impfschäden im Zusammenhang mit Sars-Cov-2-Impfstoffen.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt spannend, und die Gerichte werden auch in Zukunft gefordert sein, klare Urteile zu fällen und den Betroffenen ein Stück weit Sicherheit zu bieten.