Feuerwehren im Werra-Meißner-Kreis: Dienstkleidung bleibt blau!

Im Werra-Meißner-Kreis behalten die Feuerwehren ihre blaue Dienstkleidung trotz neuer Farbwahlregelungen des Innenministeriums.

Im Werra-Meißner-Kreis behalten die Feuerwehren ihre blaue Dienstkleidung trotz neuer Farbwahlregelungen des Innenministeriums.
Im Werra-Meißner-Kreis behalten die Feuerwehren ihre blaue Dienstkleidung trotz neuer Farbwahlregelungen des Innenministeriums.

Feuerwehren im Werra-Meißner-Kreis: Dienstkleidung bleibt blau!

Die Entscheidung des hessischen Innenministeriums, den Feuerwehren in Hessen die Wahl der Farbe ihrer Dienstkleidung zu überlassen, hat für einige Diskussionen gesorgt. Diese Regelung, die darauf abzielt, Vorgaben zu lockern, wurde heute bekannt gegeben. Besondere Beachtung finden dabei die Auswirkungen auf die örtlichen Feuerwehren im Werra-Meißner-Kreis, die sich entschieden haben, bei ihrer blauen Dienstkleidung zu bleiben. Laut HNA plädiert Stadtbrandinspektor André Bernhardt aus Sontra gegen den Farbwechsel und bezeichnet die sandfarbene Alternative als „Geldmacherei“.

Der finanzielle Aspekt spielt eine große Rolle, denn die Kosten für die vollständige Ausstattung eines Atemschutzgeräteträgers bewegen sich schnell bei etwa 1000 Euro. Zudem hat die einheitliche Ausstattung der 250 Feuerwehrleute viel Zeit und Geld gekostet. Auch Steffen Rödel, Stadtbrandinspektor aus Hessisch Lichtenau, ist bezüglich der Farbwahl mit gemischten Gefühlen. Er sieht die Gefahr, dass die einheitliche Erscheinung der Feuerwehren in Hessen gefährdet sein könnte. Dennoch erkennt er die Flexibilität, die diese Lockerung mit sich bringt.

Die Ankündigung des Innenministeriums ist Teil eines größeren Plans, das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu reformieren. Zudem sagte Innenminister Roman Poseck, dass die Feuerwehrleute oft den Wunsch äußern, zwischen verschiedenen Farben zu wählen, um die Motivation und moderne Rahmenbedingungen zu fördern. Im Rahmen dieser Reform wird auch eine Anhebung der Altersgrenze für aktive Feuerwehrkräfte in Betracht gezogen – ein Ansatz, der zeigt, dass auch ältere Ehrenamtliche bis zu 67 Jahre im Einsatz bleiben können.

In Bezug auf die Schutzkleidung gibt es klare Vorgaben, die jeder Feuerwehrangehörige einhalten muss. Gemäß Lexaris gehören zur Schutzkleidung unter anderem Feuerwehrüberjacken, Feuerwehrüberhosen, Helme und Handschuhe. Auch bei Nässe müssen die Einsatzkräfte gut geschützt sein. Dabei gelten bestimmte Normen, wie die DIN EN 469:2020, die Anforderungen an Wärme- und Flammenschutz sowie Tragekomfort festlegt. Die Notwendigkeit, die Sichtbarkeit der Feuerwehrkräfte zu gewährleisten, ist ein weiteres zentrales Anliegen. Retroreflektierende Materialien müssen die strengen Anforderungen der DIN EN ISO 20471:2013 erfüllen.

Der Fortschritt der Normen zeigt zwar, dass es viele Aspekte zu berücksichtigen gibt, doch das Ziel bleibt, den Feuerwehrkräften eine balancierte Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, die sowohl Komfort als auch Sicherheit gewährleistet. Laut HFUK Nord gibt es bereits Hinweise auf zukünftige Änderungen, jedoch bleiben die bisher beschafften Schutzkleidungen vorerst unberührt.

Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen und Normen konkret auf die Arbeit der Feuerwehrleute in Hessen auswirken werden. Fest steht, dass der Dienst in der Feuerwehr stets mit Herausforderungen verbunden ist, die nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Motivation der Einsatzkräfte betreffen.