Murmel, Morax und Co.: Die neuen Namen unter dem Selbstbestimmungsgesetz!

Wiesbaden: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Namens- und Geschlechtseintragänderungen für Betroffene ohne Gutachten.

Wiesbaden: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Namens- und Geschlechtseintragänderungen für Betroffene ohne Gutachten.
Wiesbaden: Neues Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Namens- und Geschlechtseintragänderungen für Betroffene ohne Gutachten.

Murmel, Morax und Co.: Die neuen Namen unter dem Selbstbestimmungsgesetz!

Seit dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern. Diese lange Überfällige Gesetzesänderung bringt frischen Wind in die Welt der Namensgebung und erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, sich selbstbestimmt zu definieren. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) steht im Mittelpunkt dieser Reform, die zahlreiche bürokratische Hürden abgebaut hat. Anstatt Gutachten und gerichtliche Beschlüsse vorlegen zu müssen, genügt nun eine einfache Erklärung beim Standesamt, die ohne großen Aufwand abgegeben werden kann. Der vorherige Umstand, wie er im veralteten Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 geregelt war, gehört der Vergangenheit an.

Laut Radio Hochstift ist seit mehr als einem halben Jahr der Name des Individuums Teil des Selbstverwirklichungsgesetzes. Bei den Standesämtern haben sich zahlreiche Menschen gemeldet, um ihren offiziellen Vornamen zu ändern. Beispiele für die neuen Namen sind Nyx, Jekyll, Morax und Tikosh, wobei die Namen oft einem kreativen oder persönlichen Flair entspringen. Es ist jedoch nicht alles Gold, was glänzt: während bei Neugeborenen etwa 90% der Namen genehmigt werden, liegt die Bestätigungsquote für Namen, die im Rahmen des SBGG beantragt werden, nur zwischen 60 und 70%.

Namen unter der Lupe

Die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Andrea Ewels, stellt fest, dass viele der angefragten Namen besonders kreativ sind. Dennoch werden auch einige Ablehnungen ausgesprochen. So wurden etwa Namen wie Skeleton, Darkness, Pixel und Murmel abgelehnt – letztlich dürfen Namen das Wohl des Menschen nicht gefährden und den Träger nicht der Lächerlichkeit preisgeben. Darin sind sich die Richtlinien für Erwachsene und Neugeborene einig. Bei der GfdS gehen wöchentlich 15 bis 20 Vornamensanfragen ein, von denen 5 bis 8 direkt mit Änderungen des Geschlechtseintrags verknüpft sind.

Das Selbstbestimmungsgesetz trägt weiterhin der Anforderungen und Rechte der betroffenen Gruppen Rechnung. Es ermöglicht nicht nur die Änderung des Geschlechtseintrags, sondern fördert auch den Respekt für die geschlechtliche Identität. Auf die Frage, welche Veränderungen die Jetzt aber noch mit sich bringt, hat die Bundesregierung eine Schätzung von etwa 4.000 Änderungen pro Jahr abgegeben, während Medienberichte von der Ansturm von bis zu 15.000 Anmeldungen am 1. November 2024 sprechen. Das macht deutlich, wie wichtig diese Gesetzesreform in der Gesellschaft ist.

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden, wobei das Geburtsstandesamt in der Regel die Hauptansprechstelle ist. Minderjährige bis 14 Jahre benötigen dafür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Auch hier ist das Verfahren vereinfacht worde, sodass nun eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags gilt. In den nächsten fünf Jahren soll das SBGG evaluiert werden, um Verbesserungen und notwendige Anpassungen zu identifizieren.

Mit dem Inkrafttreten des SBGG stellt die Bundesregierung klar, dass das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zur Menschenwürde gehört. Unter dem Strich zeigt sich: der Schritt in Richtung mehr Freiheit und Identitätsentfaltung ist endlich vollzogen worden. In Anbetracht des veralteten TSG ist das ein überfälliger Fortschritt, der auch in über 16 Ländern vergleichbare Nachahmer gefunden hat, zur Förderung der Menschenrechte für alle.