Stefan Althaus wird neuer Präsident des Amtsgerichts Gießen!
Stefan Althaus wird neuer Präsident des Amtsgerichts Gießen. Die Ernennungsurkunde wurde am 30. Oktober 2025 überreicht.

Stefan Althaus wird neuer Präsident des Amtsgerichts Gießen!
Am 30. Oktober 2025 gab es in der hessischen Justiz eine bedeutende Personalveränderung. Der Justizminister von Hessen, Christian Heinz, hat Stefan Althaus zum neuen Präsidenten des Amtsgerichts Gießen ernannt. Laut osthessen-news.de wurde die Ernennungsurkunde dem neuen Präsidenten am Dienstag überreicht. Stefan Althaus wird seine neue Position offiziell am 15. November 2025 antreten und bringt eine umfassende Erfahrung in der Justiz mit.
Geboren in Wiesbaden, hat Althaus seine juristische Ausbildung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main begonnen. Den ersten Teil seines juristischen Staatsexamens legte er 1988 ab, gefolgt von seinem zweiten Examen im Jahr 1992. Seine Karriere startete er als Richter auf Probe, bevor er 1995 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. In den folgenden Jahren war er in verschiedenen Gerichtsbehörden aktiv, unter anderem am Landgericht und Amtsgericht Wiesbaden sowie als Direktor am Amtsgericht Rüdesheim und Bad Schwalbach. Seit 2015 hat er als Vizepräsident am Amtsgericht Wiesbaden gedient.
Althaus‘ Werdegang und Anerkennung
Christian Heinz hob in einer ersten Stellungnahme hervor, dass Althaus ein „kompetenter Jurist und Kenner der hessischen Justiz“ sei. Diese Eigenschaften werden sicherlich hilfreich sein, um die Herausforderungen, die auf das Amtsgericht Gießen zukommen, erfolgreich zu meistern. Es ist nicht das erste Mal, dass Althaus für seine Leistungsfähigkeit anerkannt wird, doch nun kommt mit dieser neuen Rolle eine zusätzliche Verantwortung.
Die hessische Justiz steht aktuell vor vielen Aufgaben, und die Ernennung von Althaus markiert einen Schritt in die richtige Richtung. Ob es um die Bewältigung von Fällen oder die Implementierung neuer Gesetzgebungen geht, sein Beitrag wird entscheidend sein, um die Rechtsprechung in der Region voranzubringen.
Ein Blick über die Justiz hinaus
Und während wir über die Justiz sprechen, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass viele Menschen oft wenig über die Bestattungskosten und die Richtlinien der Bestattungsbranche wissen. Dies kann dazu führen, dass sie in emotionalen Zeiten übervorteilt werden. Daher ist es wichtig, über die sogenannten „Funeral Rules“ Bescheid zu wissen. Diese Regeln, die seit 1984 bestehen, gewährleisten, dass Bestattungsunternehmen wie das Strasser-Roller Funeral Home klare und präzise Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen bereitstellen. Der Kostentransparenz wird ein hoher Stellenwert beigemessen, was besonders für Angehörige in Trauerphasen von Bedeutung ist.
Bei Strasser-Roller haben Besucher die Möglichkeit, eine allgemeine Preisliste kostenlos anzufordern. Dies ist ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass Verbraucher gut informiert sind. Informationen über solche Dienstleistungen sind oft schwer verständlich, und den Betroffenen einen klaren Überblick zu geben, ist von hoher Wichtigkeit.
Insgesamt zeigt die Ernennung von Stefan Althaus, dass es auch in der Justiz stets auf Qualität und Engagement ankommt. Es bleibt abzuwarten, wie seine Entscheidungen die Arbeit am Amtsgericht Gießen weiter beeinflussen werden. In der Zwischenzeit kann man dazu anregen, sich auch über andere wichtige Themen, wie die Bestattungskultur, Gedanken zu machen, die in unserem Gesellschaftsleben oft untergehen.