Rentenreform 2025: So gelingt der perfekte Übergang ins Berufsleben!

Rentenreform 2025: So gelingt der perfekte Übergang ins Berufsleben!
Kurt-Schumacher-Straße 20, 38102 Braunschweig, Deutschland - In der heutigen Zeit ist es für viele Menschen eine Überlegung wert, wie sie den Übergang in den Ruhestand gestalten möchten. Am 21. August 2025 um 17 Uhr gibt es dazu eine interessante Veranstaltung in Braunschweig, die sich mit dem Thema „Weiterarbeit und Altersrente“ beschäftigt. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover lädt zu einem Vortrag ein, bei dem Fachleute wertvolle Informationen zu Möglichkeiten der Rentenversicherung und den Vor- und Nachteilen einer Weiterarbeit im Alter präsentieren werden. Der Eintritt ist kostenlos und eine Anmeldung ist erforderlich, entweder telefonisch unter 0531 7006-441 oder per E-Mail an beratung.in.braunschweig@drv-bsh.de, so berichtet die Deutsche Rentenversicherung.
Das gesetzliche Rentenalter gilt dabei als Richtwert und viele haben die Möglichkeit, ihren Ruhestand vorzeitig oder später zu beginnen. Es gibt also einige Optionen auf dem Tisch, die man in Betracht ziehen sollte. Um den eigenen finanziellen Spielraum besser einschätzen zu können, ist das Wissen um die gesetzlichen Regelungen von großer Bedeutung. Ein spannendes Thema, das viele Rentenbezieher und auch zukünftige Rentner interessiert, ist, wie viel man weiterhin dazuverdienen kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat.
Das Hinzuverdienen im Alter
Wer bereits eine gesetzliche Altersrente bezieht, hat die gute Nachricht, dass er weiterhin erwerbstätig sein und Geld verdienen darf. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, unbegrenzt Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis erzielen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies gilt auch für Langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren sowie für besonders langjährig Versicherte ohne Rentenabschlag – also eine tolle Chance, die finanzielle Situation aufzubessern, ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen, wie auf dem Portal anwalt.de erläutert wird.
Aber wie sieht es mit den Hinzuverdienstgrenzen aus? Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es laut den aktuellen Bestimmungen die Möglichkeit, unbegrenzt hinzuzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Bei Rentnern mit Erwerbsminderungsrente gelten hingegen spezifische Hinzuverdienstgrenzen, die sich nach dem Grad der Erwerbsminderung richten. Diese werden im Jahr 2025 auf 39.322 Euro für Teilweise Erwerbsgeminderte und 19.661 Euro für Vollerwerbsgeminderte angehoben, wie auf lohnsteuer-kompakt.de ausgeführt wird.
Voraussetzungen für die Weiterarbeit
Die Regelung zur Weiterarbeit während des Rentenbezugs sollte jedoch gut durchdacht sein. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Altersaustrittsklausel, die das Arbeitsverhältnis automatisch beendet, sobald die ungekürzte Altersrente bezogen wird. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass es sinnvoll ist, eine verbindliche Regelung zur Weiterbeschäftigung mit dem Arbeitgeber zu treffen, um spätere rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Eine Hinausschiebens-Vereinbarung ist notwendig, um das Arbeitsverhältnis über die Altersgrenze hinaus fortzusetzen. Dabei ist es wichtig, alle Änderungen der Arbeitsbedingungen formell zu regeln, insbesondere wenn eine solche Vereinbarung getroffen werden soll.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Möglichkeiten zur Weiterarbeit im Alter vielfältig sind und viele Chancen bieten, auch weiterhin aktiv im Berufsleben zu stehen. Wer mehr über seine Optionen erfahren möchte, sollte unbedingt den Vortrag der Deutschen Rentenversicherung besuchen und sich umfassend beraten lassen. Denn wie heißt es so schön: Ein gutes Händchen haben und rechtzeitig informieren, kann im Alter nie schaden!
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Ort | Kurt-Schumacher-Straße 20, 38102 Braunschweig, Deutschland |
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