Schock im Prozess: Verteidiger kritisieren Gutachter beim Mordfall in Stade!

Khaled R. starb 2024 nach Messerattacke. Prozess gegen Mustafa M. beginnt am Landgericht Stade, Urteil möglicherweise im September.

Khaled R. starb 2024 nach Messerattacke. Prozess gegen Mustafa M. beginnt am Landgericht Stade, Urteil möglicherweise im September.
Khaled R. starb 2024 nach Messerattacke. Prozess gegen Mustafa M. beginnt am Landgericht Stade, Urteil möglicherweise im September.

Schock im Prozess: Verteidiger kritisieren Gutachter beim Mordfall in Stade!

Der Prozess gegen Mustafa M. am Landgericht Stade sorgt weiterhin für Aufregung. Der Angeklagte steht unter dem Vorwurf, Khaled R. am 22. März 2024 in Stade durch eine Messerattacke getötet zu haben. Bei diesem Prozess wird von heimtückischem Mord ausgegangen, was für Mustafa M. eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger vertreten die Auffassung, dass das Mordmerkmal der Heimtücke, also das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, hier erfüllt ist.

Am 30. Verhandlungstag, der am 1. Juli 2025 stattfand, stellten die Verteidigerin Dinah Busse und Dr. Dirk Meinicke gleich elf Anträge. Die Beweisaufnahme soll am 8. Juli diesen Jahres abgeschlossen werden, und das Urteil könnte bereits am 3. September fallen. In einem erbitterten Streit um die Sachverständigen wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen die vom Gericht bestellten Gutachter erhoben. Insbesondere die Verteidigung hält Dr. Jürgen Schmitz und Professor Dr. Benjamin Ondruschka für „befangen“ und „nicht kompetent“. Letzterer erklärte, dass der Angeklagte einen „massiven Verletzungs- und Vernichtungswillen“ gezeigt habe.

Kritik an den Gutachten

Die Verteidiger werfen Ondruschka vor, parteiisch zu sein und seine Kompetenzen überschritten zu haben. Sie fordern ein neues biomechanisches Gutachten von einem Experten der Charité in Berlin, um die Glaubwürdigkeit der bisherigen Experteneinträge anzuzweifeln. Dr. Jürgen Schmitz, der das Gutachten über den psychischen Zustand des Angeklagten verfasst hat, fand hingegen keine Anhaltspunkte für einen Verlust der Realitätskontrolle, was die Verteidigung als „fachlich unzulänglich“ bezeichnet und sogar Abrechnungsbetrug unterstellt.

Ein zentrales Argument der Verteidigung ist, dass Mustafa M.s kulturelle Hintergründe und seine Kindheit nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie berufen sich dabei auf Paragraph 20 des Strafgesetzbuches, который die Schuldunfähigkeit bei psychischen Störungen thematisiert. Dennoch sehen die Anwälte der Nebenklage die Argumentation der Verteidigung als fadenscheinig an und bestehen darauf, dass die Mordanklage aufrecht erhalten bleibt.

Was steckt hinter dem Begriff Heimtücke?

Das Mordmerkmal der Heimtücke, das in diesem Prozess eine zentrale Rolle spielt, beschreibt situationsbedingte Aspekte der Tatbegehung. Laut den aktuellen Ausführungen ist ein Täter heimtückisch, sofern er die Wehrlosigkeit seines arglosen Opfers bewusst ausnutzt. Es genügt nicht, dass das Opfer in einem gefährdeten Zustand ist; vielmehr muss auch ein verwerflicher Vertrauensbruch zwischen Täter und Opfer bestehen, um Heimtücke in vollem Umfang zu bejahen. Eine spannende Definition liefert unter anderem die Literatur: Ist etwa ein Ehepartner von einem jahrelangen Misshandler, der den schlafenden Partner ermordet, arglos? Solche Fragen müssen in Gerichtssälen immer wieder verhandelt werden. Die Anforderungen an die Begriffe Arglosigkeit und Wehrlosigkeit sind essenziell.

In dem vorliegenden Fall bleibt abzuwarten, inwieweit die Beurteilungen der Gutachter Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben werden. Die zuschauerfreundlichen Sitzungen des Prozesses versprechen auch in den kommenden Tagen ein aufregendes Bild der rechtlichen Auseinandersetzung in Stade.