Bürgergeld: Sanktionen treffen Friesland – So reagieren die Betroffenen

Bürgergeld: Sanktionen treffen Friesland – So reagieren die Betroffenen
Am 8. Juli 2025 stehen in Friesland wichtige Änderungen im Bereich des Bürgergeldes bevor. Die Koalition hat beschlossen, die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger bei der Ablehnung von zumutbaren Jobs drastisch zu verschärfen. Laut den Informationen von NWZ Online wird das Bürgergeld, das als Nachfolger von Hartz IV gilt, im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD reformiert und zum Teil in Grundsicherung umbenannt.
Bereits jetzt klingt die Alarmglocke: Rund 30% der Bürgergeld-Beziehenden in Friesland haben Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen. Die Mehrheit dieser Versäumnisse ist entschuldigt; nur 5% sind unentschuldigt. Diese Zahlen stammen aus den Berichten des Jobcenters, das im letzten Jahr bereits 478 Sanktionen wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen hat. Betroffen waren 183 Personen, was zeigt, dass das Thema Teilnahme an Beratungsterminen sehr ernst genommen wird.
Neue Perspektiven und Herausforderungen
Doch was bedeutet dies konkret für die Menschen, die das Bürgergeld beziehen? Im Zeitraum von 2024 bis Juli 2025 wurden nur wenige Sanktionen ausgesprochen – lediglich sechs Personen erhielten eine Leistungsminderung wegen der Ablehnung oder des Nichtantritts einer zumutbaren Beschäftigung. Der Großteil der 3.165 erwerbsfähigen Personen, die im Juni 2025 Bürgergeld bezogen, scheint aktiv Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Von diesen sind 1.314 Menschen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung, allerdings viele nicht kurzfristig vermittelbar.
Ein Blick auf die Gründe für Ablehnungen zeigt, dass strukturelle Faktoren eine Rolle spielen. Über 65% der Leistungsbeziehenden haben keinen Berufsabschluss, und Helfertätigkeiten machen nur 15% des Stellenangebots aus. Sprachbarrieren und Überforderungen durch die Anforderungen von Stellenanzeigen wirken zusätzlich hemmend. Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen, wobei alleinerziehende Frauen oft besondere Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigen.
Sanktionen werden strenger
Mit den bevorstehenden Änderungen können die Sanktionen für die Bürgergeld-Beziehenden erheblich steigen. Laut buergergeld.org können Rücksichtslosigkeiten in Form von Meldeversäumnissen oder Ablehnungen von kooperativen Angeboten bis zu 30% des Regelbedarfs kosten. Ab diesem Jahr ist es sogar möglich, dass die vollständige Kürzung des Regelbedarfs droht, wenn zuvor eine Sanktion verhängt wurde.
Ab 28. März 2024 können vollständige Sanktionen verhängt werden, wenn eine Person ein konkretes, zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, und diese Regelung soll schätzungsweise jährlich zu Einsparungen von 170 Millionen Euro führen. Auch die Abschaffung des Bürgergeldbonus wird die Einnahmen des Bundes zusätzlich steigern. Experten gehen von jährlich über 165.000 Totalsanktionen aus, was die Wichtigkeit dieser Reformen unterstreicht und Hilfebedürftige dazu anregen soll, sich aktiver auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren.
Die neuen Maßnahmen zur Sanktionierung, die bereits am Vortag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, versprechen nicht nur eine Verschärfung der bisherigen Regeln, sondern auch eine klarere Struktur für die Jobcenter. Wie die Reform wirklich ankommen wird, bleibt abzuwarten; für viele Hilfebedürftige kann dies zu einer großen Herausforderung werden.
Die Entwicklungen rund um das Bürgergeld und die neuen Sanktionsregelungen zeigen, dass die Politik bemüht ist, die Arbeitsbereitschaft zu fördern. Dennoch ist es entscheidend, dass die über 3.000 erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden in Friesland auch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um von den Arbeitsmarktchancen tatsächlich profitieren zu können.
Quellen: NWZ Online, buergergeld.org, buerger-geld.org.