Hannover sagt Airbnb den Kampf an: Zweckentfremdung jetzt verboten!

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Hannover verbietet ab sofort die Zweckentfremdung von Wohnraum und stellt neue Regeln für Kurzzeitvermietungen auf.

Hannover verbietet ab sofort die Zweckentfremdung von Wohnraum und stellt neue Regeln für Kurzzeitvermietungen auf.
Hannover verbietet ab sofort die Zweckentfremdung von Wohnraum und stellt neue Regeln für Kurzzeitvermietungen auf.

Hannover sagt Airbnb den Kampf an: Zweckentfremdung jetzt verboten!

In Hannover wird ab sofort die Zweckentfremdung von Wohnraum strikt untersagt. Dies entschied der Rat der Stadt und wird bald im Amtsblatt publiziert. Die Regelung betrifft insbesondere Kurzzeitvermietungen, wie sie über Plattformen wie Airbnb angeboten werden. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Wohnungen primär für dauerhaftes Wohnen genutzt werden, um der anhaltenden Wohnraumknappheit entgegenzuwirken. Ein unregulierter Markt für Kurzzeitvermietungen war zuletzt sowohl bei privaten Eigentümern als auch bei professionellen Vermietern rampant im Wachsen, wie haz.de berichtet.

„Was mache ich jetzt mit meiner Wohnung?“ fragt sich etwa eine 49-jährige Eigentümerin aus Wülfeler Washingtonweg, die ein passendes Zuhause für ihren Sohn erwerben wollte. Nach elf Jahren Leerstand durch den Umzug der Vorgängerin in ein Altersheim bleibt ihr die Verwendung ihrer Immobilie nun völlig unklar. Ohne Genehmigung für Kurzzeitvermietungen hat sie bislang keine Chance auf eine profitable Nutzung ihrer Wohnung.

Kurzzeitvermietungen und ihre Folgen

Einer, der die neuen Regelungen mit gemischten Gefühlen betrachtet, ist der Hannoveraner Winfried Wallat, ein sogenannter Superhost bei Airbnb. Mit weniger als der Hälfte seines Wohnraums, den er an Gäste vermietet, bleibt er von den Änderungen unberührt. Laut der neuen Satzung sind Untervermietungen bis zu sieben Wochen pro Jahr weiterhin erlaubt. Wallat, der im vergangenen Jahr nur 48 Mal vermietet hat, sieht auch Vorteile in der neuen Regelung: Dank der Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung geht er von einer Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt aus.

Doch dieses Thema ist nicht nur in Hannover von Bedeutung. In Städten wie Nürnberg geben die dortigen Zweckentfremdungssatzungen klare Richtlinien vor, wenn Wohnraum nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird. Hierbei müssen Vermieter darauf achten, dass mehr als 50 Prozent der Fläche nicht für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Das geht aus einem Bericht auf airbnb.com hervor. Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Teilungserklärung auseinanderzusetzen, um etwaige gewerbliche Nutzungen rechtzeitig zu erkennen und mögliche Genehmigungen einzuholen.

Rechtslagen und Vorteile für die Stadtentwicklung

Die Problematik um die Zweckentfremdung hat nicht nur individuelle Konsequenzen, sondern betrifft auch die städtische Planung und Entwicklung. Wie die Kanzlei Herfurtner aufzeigt, haben viele deutsche Städte, begründet durch den Kampf gegen die Wohnraumknappheit, eigene Verordnungen geschaffen. Die gesetzliche Basis dafür bildet das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG), das in Berlin besonders strenge Vorgaben implementiert hat. Dort sind Verstöße gegen das Verbot mit hohen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro belegt.

Die Übersicht soll helfen, die Regelungen besser zu verstehen:

Art der Nutzung Genehmigung erforderlich? Beispielhafte Strafen
Touristische Vermietung Ja Bis zu 10.000 Euro für erste Verstöße
Gewerbliche Nutzung Ja Bis zu 500.000 Euro bei Wiederholungstätern
Dauerhafter Leerstand Nein Individuelle Bußgelder möglich

Die neuen Regelungen zur Zweckentfremdung zielen darauf ab, sowohl Mieter als auch Eigentümer zu schützen und den Wohnraum nachhaltig zu erhalten. Sie fördern die Verfügbarkeit von Wohnraum und verhindern übermäßige Mietsteigerungen. So wird der Weg für eine stabile Stadtentwicklung geebnet, von der letztlich alle Bürger profitieren können.