Polizei entdeckt Drogen-Plantage während Geburtstagsparty in Harburg

Polizei entdeckt Drogen-Plantage während Geburtstagsparty in Harburg
Ein Streit auf einer Geburtstagsparty in der Anzengruberstraße in Hamburg hat unerwartete Folgen für die Feiernden gehabt. Die Polizei wurde gerufen, um ein Körperverletzungsdelikt zu klären, doch was die Beamten vorfanden, überschritt die ursprünglichen Erwartungen. Beim Betreten der Wohnung eines 38-Jährigen erlangten sie den auffälligen Geruch von Marihuana, der schnell die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf sich zog. Ein genauerer Blick in die Räumlichkeiten förderte aufschlussreiche Details zutage. Laut Süderelbe24 wurden insgesamt sechs Cannabispflanzen entdeckt, von denen einige bereits erntereif waren. Außerdem fanden die Polizisten professionelles Aufzuchtzubehör, das auf eine illegale Mini-Plantage hindeutet.
Eine gesetzliche Regelung erlaubt in Deutschland jedoch lediglich den Anbau von bis zu drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch. Alle Pflanzen sowie das dazugehörige Equipment wurden sichergestellt. Doch das war nicht alles. In einem Rucksack eines 45-jährigen Gastes fanden die Beamten weitere rund 450 Gramm Marihuana. Der Polizeieinsatz endete gegen Mitternacht, doch die Gäste waren kaum zu bremsen und feierten in der nun drogenfreien Wohnung weiter.
Neue Regelungen zum Cannabis-Anbau
Anlässlich solcher Vorfälle wird die rechtliche Situation rund um Cannabis in Deutschland immer relevanter. Ab dem 1. Juli treten bundesweit neue Regelungen zum Eigenanbau in Kraft, wie auch auf der Website des Hessischen Innenministeriums angekündigt wurde. Nun dürfen nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Erwachsene gegründet werden, und es ist möglich, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen. Ein solches Modell wird speziell in Hessen umgesetzt, wo das Regierungspräsidium in Darmstadt Anträge entgegen nimmt. Maximal 500 Mitglieder dürfen in einer Anbauvereinigung ihren Bedarf gemeinsam kultivieren und untereinander abgeben.
Wer über 21 ist, darf monatlich bis zu 50 Gramm erhalten, während Heranwachsende bis zu 30 Gramm abgeben dürfen, vorausgesetzt, der THC-Gehalt überschreitet nicht 10 Prozent. Dies könnte dazu beitragen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu fördern.
Cannabis im Gesellschaftsbild
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis ist bereits bemerkenswert gewachsen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass knapp 40 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren in Deutschland mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, laut Bundesdrogenbeauftragtem. Von diesen haben 10 Prozent der Erwachsenen und 7,6 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren in den letzten 12 Monaten konsumiert. Auch wenn Cannabis zu den ältesten Rauschmitteln gehört und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten hat, ist es wichtig zu betonen, dass missbräuchlicher Konsum oder Abhängigkeit in Suchtbehandlungen häufig vorkommen.
Wie sich die neue Gesetzgebung auf das Konsumverhalten und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Cannabis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass beim nächsten Besuch einer derartigen Veranstaltung ein besseres Händchen bei der Auswahl der Gäste und der Nachbarn angebracht sein könnte.