Verfolgungsjagd in Evendorf: 20-Jährige ohne Führerschein entwischt der Polizei!
Eine 20-jährige Fahrerin ohne Führerschein flüchtete am 24.08.2025 in Evendorf vor der Polizei. Verfolgungsjagd endet auf Privatparkplatz.

Verfolgungsjagd in Evendorf: 20-Jährige ohne Führerschein entwischt der Polizei!
In der ruhigen Gemeinde Evendorf, Landkreis Harburg, kam es gestern zu einem äußerst skandalösen Vorfall. Eine 20-jährige Autofahrerin ließ sich gegen 15.30 Uhr auf eine Verfolgungsjagd mit der Polizei ein, die man so schnell nicht vergessen wird. Die Polizeibeamten der Autobahnpolizei Maschen hatten beabsichtigt, einen blauen Mercedes-Benz an der A7-Anschlussstelle Evendorf zu kontrollieren. Doch anstatt stehen zu bleiben, beschleunigte die Fahrerin mit solcher Wucht, dass mehrere Verkehrsteilnehmer abrupt bremsen mussten, um Schlimmeres zu vermeiden. Ein gefährliches Manöver, das umgehend Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Harburg Aktuell berichtet von der folgenschweren Flucht.
Später konnte der Wagen samt Fahrerin auf einem Privatparkplatz gefunden werden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass sowohl das Fahrzeug nicht versichert als auch nicht zugelassen war. Und als ob die Situation nicht schon brenzlig genug wäre, gab die junge Frau schließlich, nachdem sie zunächst alles abstritt, zu, dass sie keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Es folgten sofortige Maßnahmen: Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Durchführung eines illegalen Kraftfahrzeugrennens. Zudem kam ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz hinzu.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Straftat, die sich deutlich vom Fahren ohne Führerschein unterscheidet. Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, macht sich strafbar – egal, ob die Erlaubnis je erteilt oder bereits entzogen wurde. Rechtliche Risiken und mögliche Folgen sind dabei vielschichtig: Neben Geld- oder even Freiheitsstrafen kann die Anordnung eines Fahrverbots drohen, das erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Mobilität hat. In schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen, wie es in dem Artikel von JHB Legal erläutert wird.
Besonders brisant ist, dass Wiederholungstätern oft härtere Strafen drohen, darunter eine ärztlich-psychologische Untersuchung (MPU). Pourtant, das Fehlen einer Fahrerlaubnis zu verteidigen, kann unter bestimmten Umständen möglich sein, etwa wenn keine ausreichende Kenntnis über die eigene Situation bestand oder formelle Fehler bei der Entziehung vorliegen.
Hat jemand etwas Verdächtiges bemerkt?
Besonders besorgniserregend ist, dass Zeugen aufgefordert werden, sich zu melden. Autofahrer, die von den rücksichtslosen Fahrmanövern der jungen Frau betroffen waren, sollten sich unter der Telefonnummer 04105/620200 bei der Autobahnpolizei Maschen melden. Zeugen können dazu beitragen, die Geschehnisse rund um diesen Vorfall aufzuklären.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, dass nicht nur eine Reihe von Verkehrsstraftaten begangen wurde, sondern auch, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit Fahrzeugen umzugehen. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben und sollte in jedem Fall vermieden werden. Weitere Informationen zu den Gesetzen rund um das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind auf Juraforum nachzulesen.