Kindergeld nach dem Schulabschluss: So sichern Eltern die Zahlungen!

Familien in Holzminden erfahren, wie sie Kindergeld nach dem Schulabschluss ihrer Kinder beantragen und verwalten können.

Familien in Holzminden erfahren, wie sie Kindergeld nach dem Schulabschluss ihrer Kinder beantragen und verwalten können.
Familien in Holzminden erfahren, wie sie Kindergeld nach dem Schulabschluss ihrer Kinder beantragen und verwalten können.

Kindergeld nach dem Schulabschluss: So sichern Eltern die Zahlungen!

Viele Familien in Köln stehen vor einer entscheidenden Frage: Was passiert mit dem Kindergeld, wenn der Nachwuchs die Schule verlässt? Diese Zeit des Wandels bringt für viele Eltern Unsicherheiten mit sich. Aktuelle Informationen zeigen, dass Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag weiter fließen kann, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So berichtet meine-onlinezeitung.de, dass Eltern in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld haben, jedoch weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten können, während ihre Kinder eine schulische oder berufliche Ausbildung oder ein Studium einschlagen.

Auch während einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es die Möglichkeit, Kindergeld für maximal vier Monate zu beantragen. Wichtig ist hierbei, dass Eltern der Familienkasse rechtzeitig über die Pläne ihres Kindes informieren, um Unterbrechungen bei den Zahlungen zu vermeiden. Anträge und Nachweise, wie etwa eine Bescheinigung zum Schulabschluss, müssen im Vorfeld eingereicht werden. Die Familienkasse wird dann die Berechtigung zum Erhalt von Kindergeld prüfen, wie die Bundesagentur für Arbeit in einem aktuellen Artikel klarstellt: arbeitsagentur.de.

Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld

Für Eltern gibt es einige weitere Punkte zu beachten, um das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinaus in Anspruch nehmen zu können. Nach den geltenden Regelungen erhalten Familien weiterhin Kindergeld für Kinder, die in einer Ausbildung sind, bis zum 25. Lebensjahr. Das bedeutet konkret: Einfluss auf die Berechtigung bezüglich des Kindergeldes haben nicht nur das Ausbildungs- oder Studienverhältnis, sondern auch die berufliche Situation. Erhalten die jungen Erwachsenen beispielsweise Arbeitslosengeld, bleibt der Anspruch bestehen, sofern sie sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet haben.

Eltern können zudem Kindergeld beantragen, wenn ihre Kinder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst leisten. Auch hier ist die zeitnahe Mitteilung an die Familienkasse über die aktuellen Umstände des Kindes von Bedeutung. Die notwendigen Formulare wie die „Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes“ sollten dann ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht werden.

Auszahlung und weitere Informationen

Das Kindergeld, welches seit dem 1. Januar 2025 monatlich 255 Euro pro Kind beträgt, wird an die Person ausgezahlt, bei der sich das Kind überwiegend aufhält. In gemeinsamen Haushalten können die Eltern selbst entscheiden, wer die Zahlungen erhält. Damit alles reibungslos läuft, ist es ratsam, alle relevanten Nachweise und Informationen im Vorfeld zu sammeln und rechtzeitig bei der Familienkasse – in der Regel bei den Agenturen für Arbeit – einzureichen. Für detaillierte Auskünfte können interessierte Familien auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums besuchen, wie bmfsfj.de informiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Phase nach dem Schulabschluss viele Möglichkeiten bietet, auch weiterhin finanziell unterstützt zu werden. Es lohnt sich, gut informiert zu sein und alle nötigen Schritte rechtzeitig zu unternehmen, damit die Familienkasse nicht ins Stocken gerät.