Pendler aufgepasst: Neue Pauschale bringt mehr Geld ab 2026!

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Ab 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue steuerliche Regelungen, darunter eine höhere Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer.

Ab 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue steuerliche Regelungen, darunter eine höhere Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer.
Ab 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue steuerliche Regelungen, darunter eine höhere Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer.

Pendler aufgepasst: Neue Pauschale bringt mehr Geld ab 2026!

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland weitreichende steuerliche Änderungen in Kraft, die besonders Pendler betreffen. Die Pendlerpauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer angehoben – ein Schritt, der allen Pendlern zugutekommt, egal ob sie mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Bislang galt diese Erhöhung erst ab dem 21. Kilometer, jetzt profitiert jeder ab dem ersten Kilometer von diesem einheitlichen Satz. Laut dem Schwarzwälder Bote können Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern jährlich zusätzlich 176 Euro absetzen.

Doch nicht nur die Pendlerpauschale wird angepasst. Auch der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro, das Kindergeld wird um vier Euro pro Kind und Monat auf 259 Euro erhöht. Diese Veränderungen, die die Steuerlast für viele Familien verringern, rahmen die neue Pendlerregelung ein. Weitere Details dazu hat das Bundesfinanzministerium bereitgestellt.

Pendlerpauschale im Detail

Die Pendlerpauschale stellt eine wichtige Steuerentlastung für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar. Sie wird nur für die Tage angerechnet, an denen das Büro aufgesucht wird; Urlaubstage, Krankheitszeiten oder Tage im Homeoffice zählen nicht.
Alle Steuerpflichtigen, ob Arbeitnehmer oder Selbstständige, können die Pendlerkosten in ihrer Steuererklärung geltend machen, die dann über die Werbungskosten steuerlich zurückgeholt werden. Der bisherige Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleibt auch 2026 bestehen und wird automatisch ohne Belegen berücksichtigt, so RND.

  • Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer 5-Tage-Woche können nun 176 Euro mehr abgesetzt werden.
  • Für 20 Kilometer sind es künftig 352 Euro.
  • Und bei 5 Kilometern können 88 Euro mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Eine Maximalgrenze für die Pauschalen bleibt bei 4.500 Euro pro Jahr bestehen, es sei denn, die tatsächlichen Kosten übersteigen diesen Betrag. In solchen Fällen ist die Vorlage von Nachweisen erforderlich.

Weitere steuerliche Erleichterungen

Die Reform bringt auch Erleichterungen für Elektroautos, deren Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2035 verlängert wird. Dies führt zu einer entlastenden Wirkung von 45 Millionen Euro im Jahr 2026, die bis 2030 auf bis zu 370 Millionen Euro ansteigen kann. Zusätzliche Maßnahmen wie die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent werden ebenfalls ab 1. Januar 2026 wirksam, was eine jährliche Entlastung von 3,6 Milliarden Euro zur Folge haben soll.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Änderungen im neuen Jahr für viele Bürger eine spürbare Entlastung bringen werden. Neben den verbesserten Konditionen für Pendler profitieren auch Familien, älteren Arbeitnehmern und die Gastronomie von den neuen Regelungen. Ein guter Grund, bei der nächsten Steuererklärung aufmerksam zu sein!