Niedersachsen diskutiert: Mindestalter für TikTok soll auf 14 Jahre steigen!

Niedersachsen diskutiert: Mindestalter für TikTok soll auf 14 Jahre steigen!
Die Debatte um das Mindestalter für soziale Netzwerke läuft derzeit im Niedersächsischen Landtag auf Hochtouren. Am 26. Juni 2025 ergriffen die Fraktionen von SPD und Grünen das Wort und forderten ein gesetzliches Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von Plattformen wie TikTok. Der Grüne-Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel betonte die Notwendigkeit eines besseren Schutzes für Kinder und Jugendliche vor verstörenden Inhalten. Auch SPD-Abgeordneter Tim Wook plädierte dafür, dass soziale Medien sowohl informative als auch gefährliche Elemente beinhalten können.
SPD und Grüne stocken mit ihrem Vorschlag nicht nur die Altersgrenzen auf, sondern setzen sich auch für spezielle Jugendkonten und ein härteres Vorgehen gegen Desinformation sowie extremistische Inhalte ein. Wook hat kritisiert, dass die Politik lange Zeit von der Problematik weggeguckt hat, was zu einer gefährlichen Radikalisierung der Jugendlichen führen könnte. Schulz-Hendel wiederum forderte klare Regeln für die Mediennutzung, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Diese Erfordernisse spiegeln sich auch in den Forderungen der Kultusministerin Julia Willie Hamburg wider, die die Rolle der Schulen bei der Vermittlung von Medienkompetenz herausstellte, um Kinder sicher durch das digitale Dickicht zu leiten.
Hintergrund zur Gesetzgebung
Der Fokus auf Kinderrechte ist im Zuge aktueller Diskussionen in Deutschland nicht zu übersehen. Sebastian Gutknecht von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hebt hervor, dass Kinder ein Recht auf digitale Teilhabe haben. Außerdem wird in Europa von den Anbietern erwartet, dass sie sichere Plattformen entwickeln, anstatt ein generelles Verbot für unter 16-Jährige zu implementieren. Dies könnte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, die die Teilhabe an Medien vorschreibt, nicht nur rechtlich problematisch sein, sondern auch die Möglichkeit unserer Kinder zur sozialen Partizipation einschränken.
- In Australien gibt es bereits gesetzliche Altersgrenzen von 16 Jahren für spezielle Social-Media-Plattformen.
- Die BzKJ verfolgt einen differenten Ansatz, sich stark auf Kinderrechte und Anbietervorsorgepflichten zu konzentrieren.
- Ein generelles Verbot wird als nicht zielführend angesehen; stattdessen sind angemessene Altersprüfungen notwendig.
Zurück im Landtag finden neben der Diskussion um die sozialen Medien auch viele andere Themen Platz. So wurde während der Sitzung auch die Einsetzung eines Landesaktionsplans „Gute Geburt“ besprochen, während die CDU-Faktion einen Antrag zur Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Rassismus einbrachte. Außerdem mindert der CDU-Antrag zur rechtlichen Regelung gegen Drohnenmissbrauch zur Spionage die Diskussion rund um Datenschutz und die Sicherheit öffentlicher Räume.
Um die Thematik abzurunden, wurde von den Abgeordneten auch der Vorwurf zur zweckwidrigen Verwendung von etwa zwei Millionen Euro seitens des Landesbüros Naturschutz angesprochen, was den Umweltminister Christian Meyer dazu veranlasste, eine Überprüfung der Vorgänge anzukündigen. Zudem meldete sich die Justizministerin Kathrin Wahlmann zu Wort, die die Entlassung eines mutmaßlichen Betrügers aus der Untersuchungshaft kritisierte. Die Debatte um die Überlastung der niedersächsischen Justiz polarisiert weiterhin innerhalb des Landtags.
Der Niedersächsische Landtag scheint sich auf einem spannenden Weg zur Schaffung sicherer digitaler Umgebungen für Kinder und Jugendliche zu befinden, der vor allem eines verdeutlicht: Die Verantwortung, die Erwachsene für die nächste Generation tragen.