AfD-Klage gegen Ex-Polizeichef: Wahrheit oder politische Hetze?

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Verwaltungsgericht Oldenburg behandelt AfD-Klage gegen Ex-Polizeipräsident Kühme, der die Partei als Sicherheitsgefährdung bezeichnete.

Verwaltungsgericht Oldenburg behandelt AfD-Klage gegen Ex-Polizeipräsident Kühme, der die Partei als Sicherheitsgefährdung bezeichnete.
Verwaltungsgericht Oldenburg behandelt AfD-Klage gegen Ex-Polizeipräsident Kühme, der die Partei als Sicherheitsgefährdung bezeichnete.

AfD-Klage gegen Ex-Polizeichef: Wahrheit oder politische Hetze?

In Oldenburg sorgt die Klage der AfD gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme für Aufsehen. Am heutigen Tag, dem 17. November 2025, behandelt das Verwaltungsgericht Oldenburg den Rechtsstreit, der sich aus Kühmes kritischen Äußerungen über die AfD entwickelt hat. In einem Interview im August 2023 bezeichnete Kühme die AfD als „Gefahr für die innere Sicherheit“ und behauptete, dass die Partei Bürger mit „Lügenkonstrukten“ täusche und das subjektive Sicherheitsgefühl manipuliere, wie ndr.de berichtet.

Die Klage ergibt sich aus Kühmes Äußerungen, die die AfD als Verletzung der politischen Neutralität ansieht. Dieser Aspekt wirft ein Schlaglicht auf die Balance zwischen der politischen Neutralität von Beamten und ihrem Recht, für demokratische Werte einzutreten. AfD-Vertreter Stephan Bothe kritisierte Kühmes Haltung und warf ihm sogar ein „kaputtes Demokratieverständnis“ vor. Kühme steht mittlerweile im Ruhestand, hält jedoch weiterhin an seinen Aussagen fest, die auch von seinem Nachfolger, Andreas Sagehorn, und weiteren Polizeipräsidenten unterstützt werden.

Rechtliche Bewertungen und Unterstützung für Kühme

In einer Schlüsselerklärung teilte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser mit, dass Kühme zwar das Recht auf öffentliche Äußerungen habe, ihm jedoch rechtliche Grenzen gesetzt seien. Dies wirft Fragen zur Dienstpflicht der Beamten auf. Nach den Grundpflichten von Beamten, wie im Beamtengesetz geregelt, stehen Unparteilichkeit und Gerechtigkeit an oberster Stelle. Beamte sind dazu verpflichtet, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und deren Erhalt aktiv zu unterstützen, was in den geltenden Vorschriften umfassend erläutert wird, wie kommunalforum.de darstellt.

Während die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist und beide Seiten die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Zulassung zur Berufung zu stellen, kündigte die AfD an, dies nicht zu tun. Die Polizei Oldenburg hingegen möchte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie über mögliche nächste Schritte entscheidet.

Impuls für die Diskussion um politische Neutralität

Das Urteil stärkt die Anforderungen an die Neutralität staatlicher Institutionen, was von AfD-Anwalt Christian Conrad betont wird. In seiner Argumentation steht er auf dem Standpunkt, dass sich in der Regel nur der Verfassungsschutz zu politischen Parteien äußern dürfe, nicht die Polizei. Dies könnte zu einer grundlegenden Diskussion darüber führen, inwieweit Beamte ihre Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit in Einklang mit ihrer Dienstpflicht bringen können.

Der Diskurs über die Rolle der Polizei in der Demokratie und ihre Verantwortung, auf Gefahren hinzuweisen, wird von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt. Der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka hebt hervor, dass die Polizei sich gegen extremistische Bestrebungen positionieren müsse. Dies verdeutlicht, dass die Thematik nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Dimensionen hat.