Bundesverwaltungsgericht stoppt A26-Ost: Planung muss überarbeitet werden!
Bundesverwaltungsgericht kippt Teil der Planung zur A26-Ost zwischen Stade und Hamburg. Umweltschutz wird stärker berücksichtigt.

Bundesverwaltungsgericht stoppt A26-Ost: Planung muss überarbeitet werden!
Die Planungen für die A26-Ost im Hamburger Hafen haben einen Rückschlag erlitten. Wie cnv-medien berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht die Entwürfe teilweise als rechtswidrig eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Teilabschnitt der neuen Autobahn muss überarbeitet werden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Grund für den Rechtsstreit sind Klagen der Naturschutzverbände NABU und BUND, die gegen die damaligen Planungen vorgegangen sind. Ihre Einwände zielten darauf ab, dass die Klimaschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt wurden und der Bau wertvolle Naturflächen gefährdet. Ziel der A26-Ost, die von der A26-West im Landkreis Stade bis zur A7 führt, sei es, die dringend benötigte Entlastung für den Stadtteil Harburg zu schaffen und den Hafenverkehr umzuleiten.
Umweltschutz im Fokus
Die Umweltverbände haben sich in ihrer Klage insbesondere gegen den Verlust von etwa 150 Hektar Naturflächen ausgesprochen, was mehr als 200 Fußballfelden entspricht. Die von den Planern ausgewählte Variante Süd 1, die 18,5 Hektar hochwertige Moorböden in Anspruch nimmt, wurde heftig kritisiert. Laut den Verbänden wäre die alternative Variante Süd 2, die kürzer und kostengünstiger wäre und zudem keine Niedermoorböden in Anspruch nehmen müsste, die passendere Lösung gewesen. Diese Argumente führten zu einem erfolgreichen Einwand der Umweltorganisationen, welche Verstöße gegen das Wasser- und Naturschutzrecht aufzeigten.
Das Gericht stellte zudem fest, dass alternative Trassen unter den Aspekten des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichend geprüft wurden. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf das Projekt haben. Eine Klage eines Raffineriebetreibers, der Sicherheitsabstände zu Hochspannungsleitungen bemängelte, wurde dagegen als unbegründet abgelehnt.
Weiterer Verlauf und Bedeutung des Projekts
Der Prozess um den Bau der A26-Ost begann bereits vor einiger Zeit und war im Koalitionsvertrag des rot-grünen Senats von 2020 verankert. Der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt wurde im Dezember 2023 erlassen. Ob die Stadt Hamburg die kritisierten Punkte in einem ergänzenden Verfahren “heilen” kann, bleibt abzuwarten. Einige Experten vermuten, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise bereits in der kommenden Woche verkündet wird, was einen weiteren Schritt in der Entscheidungsfindung über dieses umstrittene Bauprojekt darstellen würde.
Es bleibt spannend, wie sich die weitere Entwicklung der A26-Ost gestaltet, denn viele Augen sind auf dieses Projekt gerichtet – sowohl von Seiten der Stadtverwaltung als auch von Umweltschützern, die auf die Wichtigkeit eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Infrastruktur und Natur setzen. Das Bedürfnis, den Verkehr im Hafen zu steuern und gleichzeitig die ökologischen Belange zu berücksichtigen, könnte in der kommenden Zeit einen hohen Stellenwert einnehmen.