Prozessstart nach tödlichem Zugunglück: Wer trägt die Verantwortung?

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Prozessbeginn zum tödlichen Zugunglück bei Garmisch: Verantwortliche Bahnmitarbeiter angeklagt, marode Schwellen als Unfallursache.

Prozessbeginn zum tödlichen Zugunglück bei Garmisch: Verantwortliche Bahnmitarbeiter angeklagt, marode Schwellen als Unfallursache.
Prozessbeginn zum tödlichen Zugunglück bei Garmisch: Verantwortliche Bahnmitarbeiter angeklagt, marode Schwellen als Unfallursache.

Prozessstart nach tödlichem Zugunglück: Wer trägt die Verantwortung?

Heute, am 27. Oktober 2025, stehen die Reaktionen auf das tragische Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen, das im Juni 2022 fünf Leben forderte, einmal mehr im Mittelpunkt. Am 28. Oktober 2025 startet der Prozess vor dem Landgericht München II gegen zwei Bahnmitarbeiter, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind. Dies berichtet np-coburg.de.

Das Unglück, bei dem ein Regionalzug entgleiste, hatte verheerende Folgen: Fünf Personen, darunter vier Frauen und ein 13-Jähriger, verloren ihr Leben, und 78 weitere wurden verletzt, 16 davon schwer. Die Sachschäden an Fahrzeugen und Infrastruktur sind über 4,75 Millionen Euro hoch. Ein internes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass marode Betonschwellen, die durch chemische Reaktionen untragfähig geworden waren, die primäre Unfallursache darstellten.

Ermittlungen und Verantwortung

Die Untersuchung der Deutsche Bahn, die drei Jahre in Anspruch nahm und auf rund zehn Millionen Datenpunkte zurückgriff, stellte fest, dass das Unglück hätte vermieden werden können. 60 beteiligte Personen wurden befragt und das betriebliche Personal vor Ort als verantwortlich eingestuft. Laut einem internen Bericht trugen auch damalige Vorstandsmitglieder eine erhebliche Verantwortung. Die zuständige Bahn-Tochter DB Netz, die in ihrer alten Form inzwischen nicht mehr existiert, habe ungenügend auf die Warnungen bezüglich der schadhaften Schwellen reagiert, erklärt tagesschau.de.

Insgesamt entgleisten am 3. Juni 2022 drei Waggons des Regionalzugs, was die Tragik des Vorfalls weiter unterstreicht. Auch die Re sind inzwischen daraufhin aktiv geworden und haben Konsequenzen angekündigt. Philipp Nagl, der Vorsitzende von DB InfraGO, äußerte sich betroffen über die Ergebnisse und betonte, dass Maßnahmen gegen pflichtwidrig handelnde Personen ergriffen werden sollen. Ersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder sind ebenfalls in Planung.

Prävention als oberste Priorität

Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, hat die Bahn ein umfangreiches Programm zum Austausch von Betonschwellen angelegt. Bis heute wurden bereits zwei Millionen risikobehaftete Schwellen ersetzt, und es sind weitere Prüfungen in anderen Infrastrukturbereichen geplant. Zudem werden derzeit Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal durchgeführt, um die Risiken besser nachvollziehen zu können.

Die Meldung eines Triebwagenführers an der Unfallstelle, die über ein Problem informierte, wurde nicht weitergegeben und könnte, wie die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) feststellt, nicht unmittelbar für den Unfall relevant gewesen sein. Dennoch bleibt der Vorfall ein mahnendes Beispiel für die Notwendigkeit einer funktionierenden Kommunikation innerhalb der Bahn.

Mit 19 geplanten Gerichtsterminen bis zum 15. Januar 2026 wird der Prozess gegen die Bahnmitarbeiter ein wichtiges Zeichen setzen. Das Landgericht München II könnte somit nicht nur Aufklärung bringen, sondern auch zu einem Umdenken in der Sicherheitskultur und -praxis der Deutschen Bahn beitragen.