Vor Reisezeit: Wichtige Infos zu Medikamenten mitnehmen!

Vor Reisezeit: Wichtige Infos zu Medikamenten mitnehmen!
Sommerzeit ist Reisezeit, und für viele Menschen gehört die Medikation zum Alltag. Das kann jedoch zu Schwierigkeiten führen, wenn es darum geht, Medikamente in andere Länder mitzunehmen. Wer beispielsweise auf Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte sich unbedingt vorab informieren. Laut der Landkreis Stade benötigen Bürger, die Medikamente einnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, eine ärztliche Bescheinigung, um in Schengen-Länder reisen zu können.
Diese Bescheinigung muss durch die zuständige Behörde beglaubigt werden. Das Amt Gesundheit des Landkreises Stade stellt die notwendigen Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bereit, doch wichtig ist: Die Beglaubigung kann nur für Arztpraxen erfolgen, die im Landkreis Stade ansässig sind. Liegt die Praxis woanders, ist das zuständige Amt am Aufenthaltsort des Arztes für die Beglaubigung zuständig.
Reisevorbereitungen rechtzeitig treffen
Ein weiterer Aspekt, den Reisende beachten sollten, ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt Gesundheit. Um Fristgerecht behandelt zu werden, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Zudem ist die Verwaltungsgebühr für die Beglaubigung mit 14,50 Euro relativ moderat, und die Bezahlung kann bequem per EC-Karte erfolgen. Die beglaubigte Bescheinigung ist bis zu 30 Tage gültig, ein wichtiger Punkt für alle, die eine längere Reise planen.
Eine weitere wichtige Regelung gemäß den Informationen von Bfarm besagt, dass Patienten ihre Betäubungsmittel nur für den eigenen Bedarf und in angemessener Menge mitführen dürfen. Das Mitnehmen von Medikamenten durch dritte Personen ist nicht gestattet. Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten ist eine ärztlich ausgefüllte Bescheinigung erforderlich, und jede Bescheinigung gilt maximal 30 Tage.
Besonderheiten bei Substanzabhängigkeiten
Für Substitutionspatienten, also Personen, die beispielsweise Methadon oder Buprenorphin einnehmen, können Ärzte ebenfalls Verschreibungen für maximal 30 Tage ausstellen. Auch hier sollten die Reisenden die jeweiligen Bestimmungen im Zielland genau im Blick haben. Darauf weist auch der Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hin: In einigen Ländern kann es nötig sein, das Originalrezept mitzuführen, um die rechtmäßige Beschaffung der Medikamente nachzuweisen.
Bei der Einreise in bestimmte Länder sind zusätzliche Vorschriften zu beachten, wie etwa das Verbot von in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln oder die Notwendigkeit einer speziellen Genehmigung. Wer keine Möglichkeit hat, die benötigten Betäubungsmittel mitzunehmen, sollte sich zuvor erkundigen, ob diese im Reiseland verfügbar sind.
Abschließend ist es ratsam, sich vorab bestens zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen. So steht einer entspannten Reise nichts im Wege!
Für weitere Informationen können interessierte Reisende Anke Dannenberg (Tel. 04141/125331) und Carolin Lafrenz (Tel. 04141/125334) im Amt Gesundheit kontaktieren oder eine E-Mail an gesundheit@landkreis-stade.de senden.