Aktivisten müssen für heimliche Schlachthof-Videos 98.000 Euro zahlen!

Aktivisten müssen für heimliche Schlachthof-Videos 98.000 Euro zahlen!
Das Landgericht Oldenburg hat in einem aufsehenerregenden Zivilprozess über die Machenschaften von Tierrechtsaktivisten entschieden. Diese hatten heimlich Videos in einem Schlachthof in Lohne aufgenommen und müssen nun Schadenersatz leisten. Dies berichtet NDR.
Die beiden Aktivisten waren im April 2024 in den Schlachthof eingedrungen und hatten Aufnahmen gemacht, die die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen dokumentieren. Während eine Aktivistin für die Veröffentlichung der belastenden Bilder durch die Organisation „Animal Rights Watch“ verantwortlich ist, konnte dem zweiten Aktivisten keine Verbreitung der Aufnahmen nachgewiesen werden. Das Gericht hat der Aktivistin daher untersagt, das Videomaterial weiter zu verbreiten.
Unter Druck und in der Öffentlichkeit
Beim Prozessauftakt im Juni nutzten die Aktivisten die Gelegenheit, um mit einer Mahnwache vor dem Gericht auf das Thema aufmerksam zu machen. Sie argumentierten, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf die Bilder habe, um über das Tierleid informiert zu werden. Die Betreiber des Schlachthofs hingegen sehen sich und ihre Firma zu Unrecht an den Pranger gestellt. Sie fordern 98.000 Euro als Schadenersatz wegen Rufschädigung.
Fehlende Einigung: Der Anwalt des Schlachthofbetreibers hatte im Rahmen eines Güteverfahrens einen Vergleich angeboten, doch die Aktivisten entschieden sich, diesen abzulehnen. Es bleibt abzuwarten, wie beide Seiten auf das Urteil reagieren, denn sowohl Betreiber als auch Aktivisten haben einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Ein umstrittenes Verfahren
Die Art und Weise, wie die Tiere im Schlachthof behandelt werden, wirft gravierende Fragen auf. Im Frühjahr 2024 seilte sich eine der Aktivistinnen, Anna Schubert, in einen neun Meter tiefen Schacht, den sie als „Blackbox“ der Schlachthöfe bezeichnet. Sie dokumentierte, dass die Betäubung durch hochprozentiges Kohlendioxid erfolgt, um den Tieren die Schlachtung schmerzfrei zu ermöglichen. Diese Methode ist zwar gesetzlich erlaubt, wird jedoch immer wieder in der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt.Spiegel erläutert, dass aktuelle Studien bereits Alternativen zu dieser Methode prüfen.
Die Betreiber des Schlachthofs betonen, dass man sich an alle gesetzlichen Vorgaben halte und alle Maßnahmen zur Tierschutz sicher durchführe. Dennoch wird die Frage aufgeworfen, ob die Aufnahmen, die die Aktivisten gemacht haben, als Hinweis auf Tierquälerei gewertet werden können. Diese Erosion des Tierschutzes lässt nicht nur die Gerichte, sondern auch die Gesellschaft insgesamt wachsamer werden.Süddeutsche berichtet von den emotionalen Reaktionen auf die veröffentlichte Bilddokumentation, die eine neue Debatte über die Bedingungen in der Fleischindustrie auslösen könnte.
Die Entscheidung über die genaue Höhe des Schadenersatzes wird in einem weiteren Verfahren getroffen, sollte das aktuelle Urteil rechtskräftig werden. Für die Tierrechtsaktivisten und die Schlachthofbetreiber steht eine ungewisse Zeit bevor, in der beide Seiten auf die Entwicklung des Prozesses reagieren werden. Gespannt wird nicht nur in Lohne auf die nächsten Schritte gewartet.