Gericht kippt Mordvorwurf gegen Ex-RAF-Terroristin Klette: Was jetzt?

Gericht kippt Mordvorwurf gegen Ex-RAF-Terroristin Klette: Was jetzt?
Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette sorgt weiterhin für Aufregung und Schlagzeilen. Am Landgericht Verden ist der schwerste Vorwurf, der versuchte Mord, vorerst fallengelassen worden. Das Urteil könnte sich möglicherweise zum Vorteil der Beschuldigten auswirken: Bei einer Verurteilung könnte sie mit einer geringeren Strafe rechnen, denn den Richtern zufolge gehen sie von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Das bedeutet, dass der Schütze den Tod des Opfers in Kauf nahm, aber letztlich vom Vorsatz zurücktrat, wie NDR berichtet.
Der Überfall auf den Geldtransporter ereignete sich am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen. Klette und zwei Komplizen, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, stoppten den Geldtransporter, der fast eine Million Euro transportierte. Während des Überfalls fielen drei Schüsse, von denen zwei in die Fahrerkabine eindrangen. Glücklicherweise blieben die Geldboten unverletzt, doch das Trio konnte mit leeren Händen flüchten. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich den Überfall als Mordversuch eingestuft, diese Einschätzung war jedoch umstritten. Die Verteidigung wies den Mordvorwurf zurück und betonte, dass nicht gezielt auf den Fahrer geschossen worden sei, wie Tagesschau anmerkt.
Eine juristische Wende
Die juristische Einschätzung des Falles hat sich im Lauf der Verhandlungen gewandelt. Ein rechtlicher Hinweis des Gerichts ließ den Mordversuch im Raum stehen, doch die Richter gingen letztendlich von einem bedingten Tötungsvorsatz aus, was eine Erleichterung für Klette darstellt. Diese Wendung könnte darauf hindeuten, dass die Gerichtsverhandlung weiteren Verlauf nimmt und die Einschätzungen sich bis zur endgültigen Entscheidung ändern könnten. Ihrer Meinung nach sei unklar, was den Abbruch der Tat verursachte, ob es eine Sirene der Polizei war oder die Täter freiwillig von ihrem Vorhaben zurücktraten, wie Deutschlandfunk berichtet.
Der Prozess wird nun für einen Monat unterbrochen, mit der Fortsetzung Anfang August. In der Zwischenzeit wurden bereits weitere Verhandlungstermine bis Ende des Jahres festgelegt. Die Aussage des Beifahrers und eines Soldaten gegen Klette wurde ebenfalls gehört. Klette selbst hat im Rahmen des Verfahrens die Dimensionen des neuen Hochsicherheitssaals kritisiert, dessen Miete sich auf stolze 3,6 Millionen Euro für zwei Jahre beläuft. Ihr Anwalt hat indes eine Einstellung des Verfahrens beantragt.
Erwähnenswert ist, dass Klette seit ihrer Festnahme im Februar 2024 in Berlin, wo sie unter falscher Identität lebte, in Untersuchungshaft sitzt. Ihre Komplizen sind nach wie vor auf der Flucht. Klette sieht sich mit Vorwürfen des schweren Raubs, der schweren räuberischen Erpressung und des versuchten Mordes konfrontiert, obwohl ihr nicht vorgeworfen wird, die Schüsse selbst abgefeuert zu haben. Sie wird jedoch als Mittäterin angesehen, was den Prozess noch komplizierter macht.