Wahlkreisreform: Möller und Rohde warnen vor regionalen Nachteilen!
Die Bundestagswahlkommission plant Änderungen für den Wahlkreis Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund, was auf politische Widerstände stößt.

Wahlkreisreform: Möller und Rohde warnen vor regionalen Nachteilen!
Was steckt hinter den neuen Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung? Aktuell sorgt der planmäßige Vorschlag der Wahlkreiskommission des Bundestags für Aufregung, insbesondere in der Region Friesland, Wilhelmshaven und Wittmund. Die vorgesehenen Änderungen sehen vor, die Gemeinden Westerstede und Apen dem Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund zuzuschlagen. SPD-Abgeordnete Siemtje Möller und Dennis Rohde machen klar, dass sie diesen Vorschlag für suboptimal halten. Möller betont, dass der neue Zuschnitt verschiedene Landkreise überschreiten würde, ohne auf die kommunalen Strukturen Rücksicht zu nehmen, was – so ihre Befürchtungen – bestehende regionale Gefüge zerschneiden könnte.
Rohde äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Arbeit vor Ort und macht deutlich, dass er keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Neuabgrenzung erkennt. Die derzeitigen Bevölkerungszahlen zeigen, dass der Wahlkreis Oldenburg-Ammerland mit 14,3 Prozent über dem Durchschnitt liegt, während der Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund 10,9 Prozent darunter liegt. Dennoch ist eine Neuabgrenzung nur notwendig, falls die Abweichungen mehr als 15 Prozent betragen, so das Bundeswahlgesetz.
Wahlkreiseinteilung im Überblick
Die Einteilung der Wahlkreise wird durch den Paragraphen 3 des Bundeswahlgesetzes geregelt. Laut der bpb hängt die Anzahl der Bundestagsmandate von der Zahl der Wahlkreise im gesamten Bundesgebiet ab. Heutzutage sind diese in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In den letzten Jahren gab es mehrere Reformen, die eine Anpassung der Wahlkreisgrenzen erforderte, meist aufgrund von Bevölkerungsentwicklung oder kommunalen Gebietsänderungen.
Wie sieht die Situation für die Bundestagswahl 2025 aus? Die letzte große Einteilung fand im März 2024 statt, wobei insgesamt 16 Wahlkreise neu abgegrenzt wurden. Dabei liegt der Fokus darauf, die Wahlkreise proportional zur Bevölkerung zu gestalten. Eine Abweichung von mehr als 15 Prozent gegenüber dem Durchschnitt muss für eine Neuabgrenzung verlangt werden, wie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin nachzulesen ist.
Bevölkerungsentwicklung und interne Strukturen
Aber was passiert, wenn sich die Bevölkerungszahlen ändern? So ist zum Beispiel der Wahlkreis Unterems mit einer Abweichung von 17,6 Prozent über dem Durchschnitt als zwingend neu zuschneidungsbedürftig eingestuft worden. Hier schlägt die Wahlkreiskommission vor, einige Gemeinden wie Haselünne und Herzlake in diesen Wahlkreis zu verschieben, um eine ausgewogene Vertretung zu gewährleisten.
Zusätzlich stehen noch weitere Änderungen auf dem Zettel: Im Oldenburger Münsterland sollen Garrel und Bösel in den Wahlkreis Delmenhorst-Wesermarsch-Oldenburg-Land übergehen. Auch die Samtgemeinde Harpstedt, die Stadt Wildeshausen und die Gemeinde Dötlingen sind betroffen und sollen in den Wahlkreis Diepholz-Nienburg verlagert werden.
Das Augenmerk liegt nun jedoch darauf, wie sich diese Veränderungen auf die ländlichen Regionen auswirken. Möller und Rohde befürchten, dass gerade diese Gebiete stark benachteiligt werden könnten, wenn regionale Strukturen unberücksichtigt bleiben. Diese Diskussion ist nicht nur lokal von Bedeutung, sondern spiegelt auch größere Herausforderungen wider, die mit dem Wechselspiel zwischen kommunalen Strukturen und politischen Interessen verbunden sind.