Insolvenz von Mixx Travel: Urlauber in der Türkei stehen vor Nachzahlungen!

Insolvenz von Mixx Travel betrifft 1300 Urlauber in der Türkei und Griechenland – Nachzahlungen und Rückflüge erwartet.

Insolvenz von Mixx Travel betrifft 1300 Urlauber in der Türkei und Griechenland – Nachzahlungen und Rückflüge erwartet.
Insolvenz von Mixx Travel betrifft 1300 Urlauber in der Türkei und Griechenland – Nachzahlungen und Rückflüge erwartet.

Insolvenz von Mixx Travel: Urlauber in der Türkei stehen vor Nachzahlungen!

Die Insolvenz des schwedischen Reiseveranstalters Mixx Travel, die am 31. Juli 2025 bekannt gegeben wurde, hat für viele Urlauber in der Türkei und Griechenland teils fatale Folgen. Rund 1.300 Personen aus Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland, die ihre Reisen über das Unternehmen gebucht hatten, sind jetzt gestrandet. Hotels verlangen von den Gästen Nachzahlungen für bereits gebuchte und bezahlte Übernachtungen, was die Situation zusätzlich verkompliziert. Merkur berichtet, dass beispielsweise Sara Helene Lund-Tønnesen von einem Hotel in Alanya erzählt, das verlangt, dass die Urlauber für ihre Unterbringung noch einmal zahlen.

Die Hotelmanagerin Elvan Gunes weist darauf hin, dass das Hotel keine Zahlungen vom Reiseveranstalter erhalten hat, was zur Folge hat, dass viele Urlauber mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden. Diese Entwicklung geschieht zeitgleich mit einer extremen Hitzewelle in der Türkei, die nicht nur die Urlauber, sondern auch die Infrastruktur der Region belastet.

Rückflüge und Entschädigungen

Für die betroffenen Urlauber wird die Rückkehr in die Heimat zu einer zusätzlichen Herausforderung. Norwegian Air hat alle Buchungen von Mixx Travel für Flüge ab dem 2. August storniert, und viele Urlauber müssen nun neue Rückflüge buchen, oft zu deutlich höheren Preisen. So beklagt Steffen Schei, dass seine Familie Rückreisekosten von etwa 19.000 norwegischen Kronen, also rund 1.700 Euro, stemmen muss. Die Sweden Herald berichtet weiter, dass die Versicherung von Mixx Travel eigentlich die Rückreise und eventuell Entschädigungen abdecken sollte.

Es gibt jedoch wichtige Fristen zu beachten: Anträge auf Entschädigung müssen innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Insolvenz eingereicht werden. Dazu wird den Kunden geraten, sich mit dem Kammarkollegiet in Schweden oder der Verbraucher- und Wettbewerbsbehörde (KKV) in Finnland in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten.

Rechtslage und Reiserechtsschutz

Wie geht man als betroffener Urlauber mit einer solchen Situation um? Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters greift der sogenannte Sicherungsschein. Laut Hanseatic Bank kann mit diesem Schein eine Erstattung des Reisepreises beantragt werden. Für die Urlauber, die bereits unterwegs sind und deren Veranstalter zahlungsunfähig wird, ist es wichtig zu wissen, dass die Insolvenzversicherung über die fortlaufenden Reisen oder eine frühe Rückreise entscheidet.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse ist der Schutz durch einen Sicherungsschein unerlässlich. Bei Insolvenz des Reiseveranstalters sind schriftliche Bestätigungen von Reiseveranstaltern, Hotels und anderen Dienstleistern wichtig, um Ansprüche geltend machen zu können. Die Bereitstellung von Belegen wird dabei entscheidend sein.

In diesen turbulenten Zeiten sind auch die Nerven der Urlauber angespannt. Wenn der Traumurlaub plötzlich zum Alptraum wird, bleibt nur die Hoffnung auf rechtzeitige Lösungen und Unterstützung durch die Versicherungen und Behörden. Das Reiseerlebnis sollte schließlich keine unangenehmen Überraschungen bereithalten, vor allem dann nicht, wenn es um die eigene Rückkehr nach Hause geht.