Wichtige Änderungen im Amtsblatt: Windenergie und Jagdverordnung betroffen!

Wichtige Änderungen im Amtsblatt: Windenergie und Jagdverordnung betroffen!
Am 15. Juli 2025 präsentiert sich das Amtsblatt des Kreises Coesfeld in seiner Ausgabe Nr. 18/2025 mit zahlreichen wichtigen Bekanntmachungen. So geht es unter anderem um Änderungen in der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Stever-Lüdinghausen“ und Genehmigungen für Windenergieanlagen, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben sollen. Die Zukunft des Klimaschutzes steht dabei klar im Fokus.
Eine der zentralen Ankündigungen betrifft die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen „Heidewind Senden“ am Standort Senden sowie für vier weitere Anlagen „Osterbauer-Forsthövel“ am Standort Ascheberg, welche gemäß den Vorschriften der 9. BImSchV und des BImSchG genehmigt wurden. Diese Maßnahmen sind Teil der bundesweiten Bestrebungen, die Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Klimaziele zu erreichen. Auch der Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 6. Juni 2024 einen entscheidenden Schritt in diese Richtung getan. Ziel dieser Novelle ist es, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, was insbesondere für Windkraftprojekte von großer Bedeutung ist, wie auch die Windindustrie in Deutschland ausführlich beschreibt.
Neuigkeiten aus Dülmen
Darüber hinaus enthält das Amtsblatt auch relevante Informationen aus Dülmen. Hier wird das Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz behandelt und der Jahresabschluss 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Grundstücksmanagement der Stadt Dülmen“ bekanntgegeben. Des Weiteren wird die 100. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Paul-Gerhardt-Schule“ in Dülmen vorgestellt, sowie der Bebauungsplan Nr. 250 „Paul-Gerhardt-Schule“ zur Genehmigung gebracht.
Die Stadt Dülmen plant zudem Vorarbeiten zur Trassenplanung für die Erdkabelverbindung im Korridor B. Diese Projekte stehen im Einklang mit den Bestrebungen, eine zukunftsfähige Infrastruktur zu schaffen und die Energieversorgung zu stabilisieren.
Wirtschaftsbetriebe und Energiefinanzierung
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH berichten ebenfalls von ihren Jahresabschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2024. Die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien mbH hat ähnliche Bekanntmachungen, die die finanzielle Basis für zukünftige Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien festigen.
Im Rahmen der Entwicklungen rund um den Immissionsschutz legt das hessische Umweltamt in einer aktuellen Veröffentlichung einen neuen Leitfaden zur Schornsteinhöhenberechnung vor, der auf die Bedürfnisse der modernen Energiesysteme eingeht. Die hlnug hat diesen Leitfaden als wertvolle fachliche Erkenntnisquelle herausgegeben, für die allerdings auch eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich ist.
Zusammenfassend zeigt der aktuelle Stand im Kreis Coesfeld, dass der Ausbau erneuerbarer Energien und die Planung von Infrastrukturprojekten nicht nur im Interesse des Klimaschutzes liegen, sondern auch bedeutende Impulse für die lokale Wirtschaft setzen können. Die Entwicklungen bleiben spannend – und wir dürfen gespannt sein, wie sich diese Initiativen auf die künftige Energieversorgung und regionale Entwicklung auswirken werden.