Bundeskartellamt fordert Änderungen an der umstrittenen 50+1-Regel!

Bundeskartellamt fordert Änderungen an der umstrittenen 50+1-Regel!
Das Bundeskartellamt hat am 16. Juni 2025 die DFL, die Dachorganisation der deutschen Profi-Fußballligen, in die Pflicht genommen, die 50+1-Regel nachzubessern. Diese Regel, die besagt, dass der Mutterverein die Mehrheit an seiner ausgegliederten Profiabteilung halten muss, steht derzeit verstärkt im Fokus der Behörden. Laut radioenneperuhr.de gibt es zwar grundsätzlich keine Bedenken gegen die Regel, jedoch fordert die Behörde konkrete Maßnahmen zur rechtssicheren Anwendung.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, hat die DFL, die betroffenen Vereine sowie die Investoren dazu aufgerufen, Stellung zu beziehen. Nach diesem Prozess plant das Kartellamt, seine Empfehlungen zu finalisieren und das Prüfverfahren einzustellen. Der Diskurs um die 50+1-Regel hat an Fahrt aufgenommen, nachdem die DFL und das Kartellamt bereits im Jahr 2023 einen ersten Austausch zu notwendigen Änderungen hatten.
Vereinsstrukturen und Mitbestimmung
Besondere Bedenken äußert das Kartellamt zur Situation bei RB Leipzig, wo der e.V. möglicherweise nicht ausreichend offen für neue Mitglieder ist. Dies könnte mit den Prinzipien der 50+1-Regel in Konflikt stehen, die eine offene Mitgliedschaft und Mitbestimmung für alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga vorschreibt. Das Sportschau berichtete zudem, dass bei Hannover 96 der Verdacht besteht, dass Martin Kind gegen die Weisungen des Muttervereins abgestimmt hat, was weitere rechtliche Fragen aufwirft.
Das Bundeskartellamt hat mittlerweile sein Prüfverfahren zur 50+1-Regel neu aufgenommen, nachdem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Ende 2023 zusätzliche Fragestellungen aufwarf. Es hat entschieden, die Regel auf ihre Vereinbarkeit zu überprüfen und dabei insbesondere die Ausnahmen für Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg zu hinterfragen.
Einheitliche Wettbewerbsbedingungen
Die DFL ist gefordert, die Wertungen der 50+1-Regel bei eigenen Abstimmungen zu beachten. Mundt stellte klar, dass die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und eine diskriminierungsfreie Anwendung der Regel im Vordergrund stehen müssen. Der DFL bleibt daher nichts anderes übrig, als sich zügig mit den geschilderten Problemen zu befassen und gegebenenfalls einen Kompromissvorschlag zu entwickeln, um die Bedenken des Bundeskartellamtes zu zerstreuen.
Die Diskussion über die 50+1-Regel ist nicht neu, sie geht angeblich auf eine Initiative des DFL-Präsidiums aus dem Juli 2018 zurück. Damals hatte die DFL gebeten, kartellrechtliche Bedenken zu prüfen, die mit der Regel verbunden sind. Bis heute ist die Regel jedoch in ihrer Form präsent und soll nun, nach intensiven rechtlichen Überlegungen, nachjustiert werden. Die DFL hat bereits im März 2023 bestimmte Verpflichtungen vorgelegt, um die 50+1-Regel zu stärken, doch die Zeit drängt, da die nächste Abstimmung zwischen den Vereinen bereits mehrfach verschoben wurde.
Für den deutschen Fußball bleibt abzuwarten, wie die DFL auf die Forderungen reagiert. Klar ist jedoch, dass sich das Umfeld im Profi-Fußball ständig verändert und Anpassungen notwendig sind, um die Integrität des Wettbewerbs zu wahren. Die Entscheidung, die DFL zur Nachbesserung der 50+1-Regel zu drängen, zeigt, dass da ordentlich was ansteht und der Druck von den Regulierungsbehörden nicht nachlässt.
Abschließend bleibt zu sagen, dass in dieser Debatte nicht nur die Anwaltskanzleien, sondern auch die Fans ein Wort mitzureden haben – denn deren Mitbestimmung und Zugang zum Verein sollen in Zukunft ebenso gewährleistet sein. Das ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine gesellschaftliche! Die Meinungen zu diesen Themen dürften in den nächsten Wochen und Monaten heiß diskutiert werden, während die DFL zur Stellungnahme aufruft.