Caster Semenya: Teilweiser Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof!

Caster Semenya gewinnt teilweise vor dem EGMR: Urteil zur Testosteronregel bleibt, aber Schadensersatz von 80.000 Euro zugesprochen.

Caster Semenya gewinnt teilweise vor dem EGMR: Urteil zur Testosteronregel bleibt, aber Schadensersatz von 80.000 Euro zugesprochen.
Caster Semenya gewinnt teilweise vor dem EGMR: Urteil zur Testosteronregel bleibt, aber Schadensersatz von 80.000 Euro zugesprochen.

Caster Semenya: Teilweiser Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof!

Caster Semenya, die zweifache Olympiasiegerin über 800 Meter, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Teilsieg errungen. Laut radioenneperuhr.de wurde festgestellt, dass Semenya in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Dafür sprach das Gericht ihr 80.000 Euro als Schadensersatz zu. Allerdings bleiben die umstrittenen Testosteron-Regeln des Leichtathik-Weltverbandes World Athletics unangetastet.

Das Urteil kommt nicht überraschend. Semenya hat in den letzten sieben Jahren unermüdlich gegen die Vorschriften gekämpft, die sie daran hindern, an internationalen Wettkämpfen über ihre Paradestrecken teilzunehmen, weil sie sich weigert, ihren natürlichen Testosteronspiegel medizinisch zu senken. Als Sportlerin mit "Abweichungen in der sexuellen Entwicklung (DSD)" ist ihre Situation besonders komplex. Trotz der gewonnenen Klage hat der EGMR auch entschieden, dass Semenya durch die Regeln der Sportgerichtsbarkeit keine Diskriminierung erlitten hat. Dieser Punkt könnte bedeutende Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle im internationalen Sport haben.

Strukturelles Ungleichgewicht in der Sportgerichtsbarkeit

Ein irritierendes Ergebnis des Urteils ist das vom Gericht erkannte „strukturelle Ungleichgewicht“ innerhalb der Sportgerichtsbarkeit. Der EGMR erklärte, dass die Rechte von Semenya in der Schweiz nicht hinreichend geprüft wurden und dass das Schweizer Bundesgericht nur auf Verfahrensfehler im Internationalen Sportgerichtshof (CAS) schaut. Dies stellt die Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung in Frage, die in Semenyas Fall scheinbar versäumt wurde. Das könnte zur Folge haben, dass ihr Fall an das Bundesgericht in Lausanne zurückverwiesen wird, damit eine umfassendere Überprüfung stattfindet.

Die Diskussion um Geschlechterfragen im Leistungssport ist von großer Brisanz. Der Umgang mit intergeschlechtlichen Läufer:innen wie Semenya zeigt, wie delikat der Balanceakt zwischen Chancengleichheit und Diskriminierung ist. Regelungen, die gesundheitliche Eingriffe verlangen, um an Wettkämpfen teilnehmen zu können, werden oft als diskriminierend angesehen. Laut sueddeutsche.de wird Semenya seit den Weltmeisterschaften 2009 von der Leichtathletik ausgeschlossen, was auf die umstrittene Testosteronregel zurückzuführen ist.

Der Diskurs über Geschlecht und Leistung im Sport bleibt komplex und umstritten. Nach goettingen.de zeigt sich, dass intergeschlechtliche Sportler:innen häufig diskriminierenden Maßnahmen wie Hormonbehandlungen und Geschlechtstests ausgesetzt sind. Der CAS hat zwar erkannt, dass solche Maßnahmen diskriminierend sein können, sieht sie jedoch als notwendig für die Integrität des Frauensports.

Zusammengefasst ist Semenyas Kampf nicht nur ihre persönliche Angelegenheit, er steht vielmehr auch symbolisch für einen breiteren Diskurs über Geschlecht und Identität im Leistungssport. Während sie die Anerkennung ihrer Rechte in einem rechtlichen Rahmen einfordert, bleibt der Weg zur vollständigen Gleichstellung im Sport eine Herausforderung.