NRW sorgt für Schuldenentlastung: Kommunen atmen auf!

NRW sorgt für Schuldenentlastung: Kommunen atmen auf!
In Nordrhein-Westfalen wurden gestern bedeutende Fortschritte in der Schuldenbewältigung der Kommunen erzielt. Die Landesregierung hat beschlossen, die Hälfte der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen zu übernehmen. Damit soll jede Kommune im Land nicht mehr als 1.500 Euro Schulden pro Kopf aufweisen müssen. Dieses einstimmige Votum im Landtag wird als Triumph des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ gewertet, das sich seit Jahren für diese Entlastung starkmacht. Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Bündnisses unter fuerdiewuerde.de.
Landrat Olaf Schade brachte die Situation auf den Punkt: „Es ist zwingend notwendig, dass der Bund seinen Teil beiträgt und neue kommunale Schulden verhindern muss.“ Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, dass der Bund sich hälftig an den Altschulden-Programmen der Länder beteiligt. Der Stichtag für diese Altschulden-Regelung ist der 31. Dezember 2023. Diese Initiative kommt nicht von ungefähr, denn die Finanzlage der Kommunen hat sich seitdem stark verschlechtert. Die Sozialausgaben sind um über 10% gestiegen und die Defizite in Kern- und Extrahaushalten erreichen Rekordwerte.
Das Altschuldenproblem im Detail
Laut dem Bundesfinanzministerium leidet die kommunale Ebene unter einer enormen Schuldenlast. Ende 2023 beliefen sich die Schulden zur Liquiditätssicherung auf etwa 31 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich vor allem um übermäßige Liquiditätskredite, sprich Kredite über 100 Euro je Einwohner, die nicht für Investitionen verwendet werden konnten. Diese Kredite belasten die Kommunen erheblich und schränken deren Möglichkeit ein, wichtige Aufgaben und Investitionen zu bewältigen.
Um dem entgegenzuwirken, verpflichtet der Gesetzentwurf, der eine Grundgesetzänderung bedarf, die Länder, Maßnahmen zu ergreifen, um einen Wiederanstieg der kommunalen Verschuldung zu verhindern. Besondere Aufmerksamkeit wird auf bereits durchgeführte Entschuldungsprogramme gelegt, die auch in Stadtstaaten berücksichtigt werden müssen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, und die Länder haben bis zum 11. April 2025 Zeit, Stellung zu nehmen.
Entwicklung der kommunalen Finanzen
Das Aktionsbündnis fordert unter anderem eine Anhebung des Anteils der Kommunen am Steueraufkommen auf 28%, eine stärkere Beteiligung des Landes an den Sozialausgaben der Kommunen sowie die Weitergabe von drei Vierteln des NRW-Anteils am „Sondervermögen Infrastruktur“ an die Kommunen. Diese Forderungen sind nicht nur geeignet, die aktuelle Lage zu verbessern, sondern auch zukünftige Herausforderungen besser zu bewältigen.
Die Reform der kommunalen Finanzen in Nordrhein-Westfalen stößt auf großes Interesse. Mit dieser umfassenden Strategie soll nicht nur eine Lösung für die akuten Probleme gefunden werden, sondern auch eine Grundlage für eine nachhaltige Finanzpolitik in der Zukunft geschaffen werden. Denn nur so können die Kommunen auch weiterhin für ihre Bürger:innen da sein und notwendige Investitionen tätigen.