Sichere Innenstadt: Lüdenscheid schafft neue Fußgängerzone für alle!
Lüdenscheid ergreift Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Innenstadt: Neue Widmung für Rathaus- und Sternplatz ab sofort.

Sichere Innenstadt: Lüdenscheid schafft neue Fußgängerzone für alle!
In der Stadt Lüdenscheid gibt es Neuigkeiten, die den Verkehr in der Innenstadt betreffen. Die Stadtverwaltung hat die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des Rathaus- und Sternplatzes neu definiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Wie lokaldirekt.de berichtet, soll durch die neue Widmung eine bessere Kontrolle und Sanktionierung unberechtigter Fahrten erreicht werden.
Ab sofort sind die Bereiche rund um das Rathaus ausschließlich für Fußgänger- und Fahrradverkehr gewidmet. Das bedeutet, dass alle Fußgänger und Radfahrenden diese Flächen jederzeit ohne Einschränkungen nutzen können. Radfahrenden wird jedoch nahegelegt, bei dichtem Fußgängerverkehr abzusteigen und Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Dies geschieht zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden, denn die Gefahr für Fußgänger im Straßenverkehr ist nicht zu unterschätzen. Laut Deutschlandfunk wird alle 18 Minuten ein Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt.
Neuigkeiten für Lieferverkehr und Ausnahmen
Mit der neuen Widmung werden auch feste Zeitfenster für den Lieferverkehr festgelegt: morgens von 6 bis 11 Uhr und abends von 19 bis 21 Uhr. Diese Regelung dient der besseren Organisation und kommt sowohl den Anwohnern als auch den Geschäftsinhabern zugute. Die Zufahrt für Lieferfahrzeuge ist aus Westen über die Knapperstraße und aus Norden über die Altenaer Straße möglich.
Es ist wichtig zu betonen, dass nur gewerbliche Transporte zur Versorgung von Betrieben oder Haushalten in diesen Zeitfenstern erlaubt sind. Alle Fahrten, die nicht unter klassischen Lieferverkehr fallen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Dies betrifft beispielsweise Handwerksbetriebe, Taxis oder Krankenfahrten, sodass hier weiterhin bewegliche Möglichkeiten bestehen.
Die Relevanz der neuen Regelungen
Die Initiative zur Neuregelung zielt darauf ab, den übermäßigen Fahrzeugverkehr in der Innenstadt einzudämmen. Dies ist besonders relevant, da die Stadtverwaltung betont, dass die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer oberste Priorität hat. Wie fuehrerscheine.de feststellt, haben Fußgänger in Fußgängerzonen immer Vorrang. Das bedeutet, dass Fahrzeuge im Schritttempo fahren müssen und das Parken in diesen Zonen nicht gestattet ist, außer für berechtigte Anwohner.
Die gesetzlichen Änderungen tragen dazu bei, Langzeitprobleme wie falsch geparkte Autos, die die Gehwege blockieren, zu minimieren. Solche Umstände zwingen Fußgänger oft, auf die Straße auszuweichen, was unabdingbare Risiken birgt. Festlegungen wie die der „Vision Zero“, die eine Reduktion der Verkehrstoten auf null zum Ziel haben, gewinnen in diesem Kontext zunehmend an Bedeutung.
Mit diesen Maßnahmen zeigt Lüdenscheid ein gutes Händchen im Umgang mit der Sicherheit im Straßenverkehr und setzt einen wichtigen Schritt in Richtung einer fußgängerfreundlicheren Innenstadt. Die Entscheidung, die neue Widmung seit dem 26. Dezember 2025 rechtskräftig zu machen, ist ein Zeichen dafür, dass die Stadt den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden will. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf das Stadtbild und die Sicherheit im Verkehr auswirken werden.