Essen im Fokus: Gleichstellungspolitik auf der 35. Frauenministerkonferenz!

Nordrhein-Westfalen lädt zur 35. GFMK am 26.-27. Juni 2025 in Essen, um Gleichstellung und Schutz vor Gewalt zu diskutieren.

Nordrhein-Westfalen lädt zur 35. GFMK am 26.-27. Juni 2025 in Essen, um Gleichstellung und Schutz vor Gewalt zu diskutieren.
Nordrhein-Westfalen lädt zur 35. GFMK am 26.-27. Juni 2025 in Essen, um Gleichstellung und Schutz vor Gewalt zu diskutieren.

Essen im Fokus: Gleichstellungspolitik auf der 35. Frauenministerkonferenz!

Die Vorfreude ist groß, denn am 26. und 27. Juni 2025 findet in Essen die 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder (GFMK 2025) statt. Unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen versammeln sich die Entscheidungsträger, um über die moderne Gleichstellungspolitik und deren Möglichkeiten zur Demokratiestärkung zu diskutieren. Ein zentrales Ziel ist die Verabschiedung eines Leitantrages sowie der „Essener Erklärung“, die sich mit Gleichstellung, Demokratieförderung und dem Schutz vor Gewalt, sowohl im analogen als auch im digitalen Raum, befasst. Dies berichtet Land NRW.

Die Veranstaltung wird mit einer Pressekonferenz enden, die am Freitag, den 27. Juni 2025, um 13.30 Uhr im SANAA-Gebäude, Zollverein in Essen stattfindet. Dort wird Ministerin Josefine Paul, zusammen mit weiteren Funktionsträgern, über die Ergebnisse der Konferenz sprechen und Fragen der Medienvertreter beantworten. Interessenten können an der hybriden Pressekonferenz sowohl vor Ort als auch per Livestream teilnehmen. Für die Präsenzteilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.

Fokus auf den Schutz von Frauen

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Konferenz wird die Erörterung des effektiven Schutzes von Frauen vor Gewalt sein. Die Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat kürzlich betont, dass es dringend notwendig ist, mehr Frauenhäuser und Beratungsstellen bundesweit zu schaffen. Mit der Zielsetzung, den rechtlichen Schutz von Frauen bis spätestens 2025 zu verbessern, plant die Bundesregierung ein Gesetz, das eine bundesweite Absicherung diesen essentiellen Schutz garantieren soll. Hierzu äußert sich auch ein Artikel von LKZ.

Statistiken belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal körperlicher oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist, wobei täglich viele Frauen durch ihre Partner oder Ex-Partner in akute Gefahr geraten. Zwei Drittel der betroffenen Frauen suchen jedoch trotz schwerster Gewalterfahrungen keine Hilfe. Der Bund wird in den kommenden Legislaturperioden finanziell zur Verbesserung des Schutzes beitragen und auch das Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ verlängern, dessen Ende 2024 naht.

Eindrucksvoller Fortschritt auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls Fortschritte. Erst kürzlich wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Diese bildet erstmals ein einheitliches Regelwerk und beinhaltet Mindeststandards für den Schutz und die Prävention gewaltbetroffener Frauen. Laut BMFSFJ sieht die Richtlinie unter anderem vor, den Zugang zu Justiz durch vereinfachte Strafanträge zu verbessern und den Schutz für Kinder zu erhöhen, die Gewalthandlungen miterleben.

Trotz alledem stehen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen, wobei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht Teil der Richtlinie ist. Dennoch sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt zu treffen. Auch die Evaluation des nationalen Sexualstrafrechts ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem besseren Schutz für Frauen.

Insgesamt zeigt sich, dass die anstehenden Herausforderungen groß sind, aber durch den Austausch auf den kommenden Konferenzen und die Hauptanliegen der Ministerien ein starkes Signal für die Rechte der Frauen gesendet wird. Die anstehenden Veranstaltungen und die gesetzgeberischen Maßnahmen sind entscheidend, um den schutzbedürftigen Frauen in Deutschland und Europa geordnet und wirksam zur Seite zu stehen.