Bundeskabinett beschließt härtere Strafen gegen Geldautomaten-Sprengungen!

Bundeskabinett beschließt härtere Strafen gegen Geldautomaten-Sprengungen!
In den vergangen Monaten hat das Thema Geldautomaten-Sprengungen in Deutschland stark an Brisanz zugenommen. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, der darauf abzielt, diese Art von Kriminalität deutlich zu bekämpfen. Ermittlungsbehörden sollen künftig mehr Befugnisse erhalten, um gegen diese gefährlichen Überfälle effektiv vorzugehen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Geldautomatensprengungen sprunghaft angestiegen, wobei die Schadenssumme für Banken und Versicherungen im dreistelligen Millionenbereich liegt, wie Radio Euskirchen berichtet.
Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist die Einführung eines Straftatbestands für „Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten“. Damit wird es für Täter künftig deutlich schwerer, ungestraft davonzukommen. Ein wesentliches Element des Gesetzentwurfs sind die höheren Mindeststrafen: Ab sofort beträgt die Haftstrafe für Geldautomaten-Sprengungen mindestens zwei Jahre, bei schweren Gesundheitsschäden sind sogar fünf Jahre vorgesehen. Diese Änderung ist als Reaktion auf die steigenden Statistiken gedacht; allein von 2021 auf 2022 stieg die Zahl der Delikte um 26,5 Prozent, was die Dringlichkeit einer Gesetzesverschärfung unterstreicht, wie rbb24 hinzufügt.
Erweiterte Befugnisse für Ermittler
Um den Tätern das Handwerk zu legen, wird den Ermittlungsbehörden nun auch die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung angeboten, insbesondere bei bandenmäßigen Straftaten. Innenministerin Nancy Faeser betont die Notwendigkeit harter Strafen, denn solche Überfälle stellen eine erhebliche Gefahr für unbeteiligte Dritte dar. Zudem wird das unerlaubte Lagern, Transportieren und Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen ebenfalls bestraft, was laut den neuen Bestimmungen den gewerblichen Bereich einbezieht, um sogenannte „Spritzen“ zu verhindern.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit spielt in diesem Kontext eine maßgebliche Rolle. Erst kürzlich wurden auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fünf Tatverdächtige in den Niederlanden festgenommen, die verdächtigt werden, an mehreren Geldautomaten-Sprengungen in Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Dies verdeutlicht, dass die Organisierte Kriminalität ein international agierendes Problem ist.
Prävention ist das A und O
Zusätzlich zu den rechtlichen Maßnahmen fordert Innenministerin Faeser auch von den Banken, präventive Schritte zu ergreifen. Verstärkte Videoüberwachung und die Reduktion von Bargeldbeständen an Geldautomaten könnten helfen, solche Überfälle näher zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden und ob sie greifen, um die Sicherheit und das Vertrauen in die Bargeldinfrastruktur wieder herzustellen.
Die anstehenden Beschlüsse müssen nun noch vom Bundestag genehmigt werden. Der gesamtgesellschaftliche Druck, der durch die gestiegene Kriminalität in diesem Bereich ausgeübt wird, könnte jedoch dafür sorgen, dass die Pläne schnell in die Tat umgesetzt werden.