Gemeinsam für die Demokratie: Kommunalwahl in NRW am 14. September!

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Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt, unterstützt von einem breiten Bündnis für Demokratie.

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt, unterstützt von einem breiten Bündnis für Demokratie.
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt, unterstützt von einem breiten Bündnis für Demokratie.

Gemeinsam für die Demokratie: Kommunalwahl in NRW am 14. September!

In Nordrhein-Westfalen steht ein wichtiger Wahltermin vor der Tür. Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt, und das Bistum Münster hat zusammen mit verschiedenen Partnern dazu aufgerufen, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dieser Aufruf geht auf den Landtagspräsidenten André Kuper (CDU) zurück, der die Bedeutung der Wahl für die Demokratie vor Ort unterstrich. „Es liegt an uns, Verantwortung zu übernehmen und in den Dialog mit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu treten“, so Kuper. Themen wie Verkehrsplanung, städtische Bildungseinrichtungen und die Gestaltung der Innenstädte stehen dabei besonders im Fokus, wie kirche-und-leben.de berichtet.

Die Initiative zur Wahlbeteiligung wird nicht nur von Kuper unterstützt, sondern auch von Kirchen, Religionsgemeinschaften und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln und Paderborn haben ebenfalls ihre Unterstützung zugesagt. Das zeigt, wie wichtig der demokratische Prozess für die verschiedenen gesellschaftlichen Akteure ist.

Wahlmodalitäten im Überblick

Die Wahlberechtigung passt sich den generellen Regeln an: Wer am Wahltag 16 Jahre alt ist und seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet wohnt, kann wählen. Dabei handelt es sich nicht nur um die Wahl der Stadt- und Gemeinderäte, sondern auch um die von (Ober-)Bürgermeisterinnen und Landräten, die allesamt am selben Tag stattfinden. Ausnahmen gibt es lediglich bei vorzeitigem Ausscheiden von Hauptverwaltungsbeamten. Darüber hinaus wird auch die Wahl zur Verbandsversammlung im Gebiet des Regionalverbands Ruhr am 14. September 2025 stattfinden. Die genauen Details dazu hat das Ministerium für Inneres im.nrw festgelegt.

Der Wähler hat mehrere Optionen: Bei der Wahl der kommunalen Vertretung erhält er eine Stimme für einen Wahlbezirksbewerber und zusätzlich für die Reserveliste seiner bevorzugten Partei. Die Wahl zum Oberbürgermeister oder Landrat erfolgt durch Mehrheitswahl, womit die Wählerinnen und Wähler eine Stimme haben. Sollte es im ersten Wahlgang keine Mehrheit geben, findet eine Stichwahl am 28. September 2025 statt.

Digitale Kandidat:innen und Unterstützung für Wähler

Für alle, die noch unentschlossen sind, wird der WDR einen digitalen Kandidat:innencheck anbieten. Hierzu können sich die Kommunalwahl-Kandidaten für Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat/ Landrätin anmelden. Im Rahmen dieses Formats beantworten die Teilnehmenden drei identische Fragen in Videostatements von maximal 60 Sekunden, die auf einer Plattform veröffentlicht werden. Dies soll den Wählerinnen und Wählern helfen, sich besser zu orientieren und die passende Wahlentscheidung zu treffen. Der Kandidat:innencheck wird voraussichtlich Mitte August 2025 verfügbar sein, wie wdr.de berichtet.

Die bevorstehenden Wahlen bieten eine hervorragende Gelegenheit, die eigene Stimme zu erheben und aktiv an der Gestaltung der Lebensumgebung teilzuhaben. Nutzen Sie diese Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Denn jeder Stimme zählt und ist Teil eines lebendigen Demokratieprozesses.