Gericht weist Rentenanspruch eines Anwalts wegen fehlender Beweise zurück
Das Landessozialgericht NRW urteilt über Nachzahlungen von Rentenbeiträgen eines Rechtsanwalts; Fristen und Beweisanforderungen betroffen.

Gericht weist Rentenanspruch eines Anwalts wegen fehlender Beweise zurück
Ein Gerichtsurteil im März 2025 sorgt für Aufsehen in der Altersvorsorge von Selbstständigen und Rentnern. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat sich in einem spannenden Fall mit einem pensionierten Rechtsanwalt befasst, der fehlende Rentenbeiträge nachfordern wollte. Der Mann hatte versucht, mehrere Erwähnungen aus seiner Berufsbiografie in die Rentenversicherung einzuschmuggeln: seinen Zivildienst, seine Zeit als selbstständiger Anwalt sowie seine Phase der Arbeitslosigkeit.
Um konkret zu werden: Er wollte die Zeit seines Zivildienstes vom 01.07.1975 bis zum 31.10.1976, die selbstständige Tätigkeit als Anwalt von 1988 bis 2004 sowie die Zeit seiner Arbeitslosigkeit zwischen Oktober 2007 und Februar 2008 anrechnen lassen. Doch seine Bemühungen landeten auf magerem Boden. Der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde ohne Begründung abgelehnt, da ihm die passenden Belege fehlten. Schon 2018 war ein Versuch vor dem Sozialgericht Köln gescheitert und auch die Berufung hatte nichts gebracht.
Das Urteil und seine Konsequenzen
Das Gericht stellte klar, dass der Antragsteller keinen Nachweis erbringen konnte, dass er tatsächlich Rentenbeiträge gezahlt hatte. Was den Zivildienst betrifft, ergab die Überprüfung, dass die Frist zur Nachentrichtung bereits abgelaufen war. Die Regelungen besagen, dass Nachzahlungen für Rentenanteile, die vor 1992 liegen, nur in besonderen Härtefällen möglich sind, was hier jedoch abgelehnt wurde.
Die Situation für die selbstständige Tätigkeit gestaltete sich ebenfalls brenzlig. Vor 1999 gab es keine Versicherungspflicht für scheinselbstständige Tätigkeiten, und nach 1999 wurden ebenfalls keine Beiträge entrichtet. Auch hier war die Frist zur Nachzahlung längst abgelaufen. Über die Phase der Arbeitslosigkeit konnte der Kläger außerdem keine Nachweise für eine grundlegende Arbeitslosmeldung oder den Bezug von Arbeitslosengeld vorlegen.
Die drohenden Folgen der Scheinselbstständigkeit
In diesem Zusammenhang wird die Problematik der Scheinselbstständigkeit erneut deutlich. Diese Form der Beschäftigung hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten – sowohl für Auftragnehmer als auch für Auftraggeber. Sollten Beschäftigungsverhältnisse fälschlicherweise falsch klassifiziert werden, wissen Betroffene oft nicht, dass sie in einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Position agieren.
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass die Versicherungspflicht oft rückwirkend einsetzt, sobald eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung festgestellt wird. Insbesondere wird dies durch das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung geregelt, das dazu beitragen soll, solche Differenzen zu klären. Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge, wenn sie sich nicht korrekt verhalten, was insbesondere bei einer Betriebsprüfung deutlich wird.
Die Debatte rund um das Thema zeigt, wie wichtig es ist, dass sowohl Selbstständige als auch Unternehmen sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind. Gerade in Zeiten von Plattformarbeit und flexiblen vertraglichen Regelungen ist es entscheidend, dass die Unterschiede zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung bekannt sind. Hierzu gehören unter anderem Merkmale wie Weisungsgebundenheit oder sogar das Tragen des unternehmerischen Risikos, die oft übersehen werden.
Das Urteil des Landessozialgerichts unterstreicht die zentrale Botschaft: Wer im Rentenalter unliebsame Überraschungen vermeiden möchte, sollte rechtzeitig auf Klarheit über sein Beitragskonto achten. Andernfalls leert sich das Rentenkonto zur Unzeit, und das hat nicht nur individuelle, sondern auch gesellschaftliche Relevanz.
Für weitere Informationen zu diesem Thema und zu den rechtlichen Hintergründen können interessierte Leser die Artikel von Rentenbescheid24, Haufe und Deutsche Rentenversicherung konsultieren.