Schwerer Unfall auf der Friedrichsdorfer Straße: Alkoholisierter Fahrer schuld?

Schwerer Unfall auf der Friedrichsdorfer Straße: Alkoholisierter Fahrer schuld?
Ein schwerer Unfall ereignete sich am Mittwoch, dem 2. Juli 2025, um 19:25 Uhr, auf der Friedrichsdorfer Straße in Gütersloh. Ein 51-jähriger Fußgänger aus Bielefeld wollte die Straße in Richtung eines Eiscafés überqueren, als er von einem Toyota erfasst wurde, der von einem 24-jährigen Autofahrer aus Gütersloh gelenkt wurde. Der Aufprall war heftig; der Fußgänger wurde gegen einen weiteren Fußgänger, einen 52-jährigen Bielefelder, geschleudert, der dann gegen ein geparktes Auto fiel und dieses beschädigte, wie Radio Gütersloh berichtet.
Leider verlief der Unfall für beide Fußgänger dramatisch. Der 51-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste umgehend ins Krankenhaus gebracht werden; auch der 52-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Der 24-jährige Autofahrer fiel durch seine Verhaltensweisen auf; ein Alkoholtest zeigte, dass er alkoholisiert war. Ein Atemalkoholvortest bestätigte den Verdacht, dass er die gesetzlich erlaubten Promillegrenzen überschritt, weshalb eine Blutprobe abgenommen wurde. Sein Führerschein sowie der Toyota wurden sichergestellt.
Alkohol am Steuer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine gefährliche Angelegenheit und stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch schwerwiegende Konsequenzen für den Führerschein haben. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer; ab diesem Wert gilt man bereits als fahruntüchtig, wobei bei über 1,1 Promille eine strafbare Handlung vorliegt, was für den Autofahrer den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann, so ADAC.
Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrern unter 21 Jahren gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 250 Euro und Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Es drohen zudem zusätzliche Auflagen, wie die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar, welches die Probezeit auf vier Jahre verlängert, wie auch Kanzlei Heskamp beschreibt.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang bedacht werden muss, ist der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners zahlen, hat jedoch die Möglichkeit, bis zu 5.000 Euro zurückzufordern. In manchen Fällen kann die Vollkaskoversicherung je nach Alkoholgehalt nur teilweise oder gar nicht zahlen. Das sollte jedem Fahrer bewusst sein, um im Falle eines Unfalls böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Ermittlungen sind noch im Gange, und die Polizei Paderborn war zur Spurensicherung vor Ort. Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die verletzten Fußgänger als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer aus diesem Vorfall lernen.