Drogenfahrt in Hamm-Rhynern: Zwei Frauen bei Unfall verletzt!

Verkehrsunfall in Hamm-Rhynern am 7. Juli 2025: Frauen verletzt, Fahrerin unter Drogen. Polizeiliche Konsequenzen folgen.

Verkehrsunfall in Hamm-Rhynern am 7. Juli 2025: Frauen verletzt, Fahrerin unter Drogen. Polizeiliche Konsequenzen folgen.
Verkehrsunfall in Hamm-Rhynern am 7. Juli 2025: Frauen verletzt, Fahrerin unter Drogen. Polizeiliche Konsequenzen folgen.

Drogenfahrt in Hamm-Rhynern: Zwei Frauen bei Unfall verletzt!

Am Montag, dem 07. Juli 2025, kam es im Kreuzungsbereich Gobel-von-Drechen-Straße/Opsener Straße in Hamm-Rhynern zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Frauen leicht verletzt wurden. Die Unfallverursacherin, eine 38-jährige Frau aus Werl, war mit ihrem Fahrzeug auf der Opsener Straße unterwegs und kollidierte beim Überqueren der Kreuzung mit einem 75-jährigen Autofahrer aus Hamm. Laut LippeWelle stellte die Polizei während der Unfallaufnahme fest, dass die 38-Jährige unter dem Einfluss von Amphetaminen, Cannabis und Opiaten stand.

Gleich nach dem Vorfall wurde eine Blutprobe entnommen, um das Ergebnis zu dokumentieren, und ihr Führerschein wurde abgenommen. Die Frau wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht. Solche Vorfälle sind nicht nur eine persönliche Tragödie, sondern werfen auch ernsthafte rechtliche Fragen auf. Nach den Informationen von Kanzlei Wehner können Verkehrsunfälle unter alkohol- oder drogenbeeinflusster Fahrt sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtliche Folgen im Detail

Im zivilrechtlichen Bereich haben Geschädigte die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, was sowohl Sach- als auch Personenschäden umfasst. Die betroffenen Frauen könnten somit Ansprüche direkt gegen die Unfallverursacherin oder deren Haftpflichtversicherung geltend machen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass ein Mitverschulden des Geschädigten, etwa durch eigenen Alkohol- oder Drogenkonsum, diese Ansprüche mindern oder sogar ausschließen kann.

Strafrechtlich wird das Fahren unter Einfluss von Drogen gemäß § 316 StGB verfolgt. Laut RA Kotz sind die Mindestwerte für die Strafbarkeit bei Alkohol 0,5 Promille für unerfahrene und 1,1 Promille für erfahrene Fahrer. Für Drogen gibt es hingegen keine festen Grenzwerte; der Nachweis der Beeinträchtigung reicht aus, was die rechtlichen Konsequenzen für die 38-Jährige noch verschärfen könnte.

Auswirkungen auf die Zukunft der Verursacherin

Die Folgen für die Unfallverursacherin können gravierend sein. Aufgrund ihres Verhaltens muss sie mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren ist möglich. Zudem könnte die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich werden, bevor sie wieder einen Führerschein beantragen kann.

Die Versicherungen haben oft spezielle Klauseln, die in Fällen von Alkohol- und Drogenbeeinflussung die Kostenübernahme einschränken oder vollständig ausschließen. Dies bedeutet, dass die betroffene Autofahrerin möglicherweise auf hohen Kosten sitzen bleibt, sollten die Versicherer sich weigern, für Schäden aufzukommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gerade solche Unfälle nicht nur immense körperliche und seelische Auswirkungen auf die Betroffenen haben, sondern auch langfristige rechtliche und finanzielle Probleme für die Unfallverursacherin nach sich ziehen können. In diesem Sinne ist es wichtig, die Gefahren des Fahrens unter Drogen oder Alkohol ernst zu nehmen und rechtzeitig Verantwortung zu übernehmen.