Kokain auf Ausweis: 29-Jähriger wird in Hagen zum Alkoholfahren gestoppt

Autofahrer in Hagen ohne Führerschein mit Kokain-Pulver am Ausweis und 1,5 Promille gestoppt. Polizei nimmt ihn zur Blutprobe mit.

Autofahrer in Hagen ohne Führerschein mit Kokain-Pulver am Ausweis und 1,5 Promille gestoppt. Polizei nimmt ihn zur Blutprobe mit.
Autofahrer in Hagen ohne Führerschein mit Kokain-Pulver am Ausweis und 1,5 Promille gestoppt. Polizei nimmt ihn zur Blutprobe mit.

Kokain auf Ausweis: 29-Jähriger wird in Hagen zum Alkoholfahren gestoppt

In Hagen, Nordrhein-Westfalen, erlebte ein 29-jähriger Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle einen echten Albtraum. Bei der Kontrolle fiel den Beamten nicht nur seine starke Alkoholfahne auf, sondern auch ein weißes Pulver auf seinem Personalausweis – offensichtlich Kokain. Wie Lippewelle berichtet, hatte der Mann keinen Führerschein und war zudem mit einem Fahrzeug unterwegs, das ihm im Familienkreis geliehen wurde und nicht versichert war.

Bei der Überprüfung des Personal- und Führerscheins, so die Informationen von Rheinpfalz, entschied sich der Fahrer, einen freiwilligen Drogentest abzulehnen. Stattdessen stimmte er aber einem Atemalkoholtest zu, der alarmierende 1,5 Promille ergab. Dies ist nicht nur ungeheuer viel, sondern bringt ihn auch in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten.

Rechtliche Konsequenzen

In Deutschland gilt: Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille ist man strafbar und riskiert den Entzug des Führerscheins. Bei einem Wert von 1,5 Promille, wie im Fall des Mannes, werden die Folgen besonders gravierend. Laut ADAC drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und im schlimmsten Fall eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahrtauglichkeit festzustellen.

Ein weiteres Problem stellt das unversicherte Fahrzeug dar. Sollte der Unfall durch Alkoholeinfluss passieren, kann die Versicherung zwar für den Schaden aufkommen, behält sich aber vor, bis zu 5000 Euro Regress vom Fahrer zu verlangen.

Gründe zur Sorge

Diese Situation ist nicht nur für den Fahrer eine ernste Angelegenheit; sie ist auch eine Warnung für alle Verkehrsteilnehmer. Alkoholisiertes Fahren gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben anderer. Die Promillegrenzen sind klar geregelt: Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, und ab 0,5 gilt man bereits als Ordnungswidrigkeit.

In diesem konkreten Fall wird der Fahrer zur Blutprobe auf die Wache mitgenommen. Die Polizei wird die weiteren rechtlichen Schritte einleiten und den Vorfall entsprechend verfolgen. In Zeiten, in denen Sicherheit im Straßenverkehr immer wichtiger wird, sollten solche Vorfälle als Weckruf dienen.

Auf jeden Fall wird dieser Vorfall auch dem 29-Jährigen noch lange im Gedächtnis bleiben. Ein guter Rat an alle Autofahrer: Lasst die Finger von Alkohol, wenn ihr hinterm Steuer sitzt!