Richter verbieten Savannah-Katze Muffin in Klever Wohngebiet!

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Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Savannah-Katze „Muffin“ in Kleve als gefährlich gilt und nicht gehalten werden darf.

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Savannah-Katze „Muffin“ in Kleve als gefährlich gilt und nicht gehalten werden darf.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Savannah-Katze „Muffin“ in Kleve als gefährlich gilt und nicht gehalten werden darf.

Richter verbieten Savannah-Katze Muffin in Klever Wohngebiet!

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Savannah-Katze namens Muffin in einem Wohngebiet in Kleve nicht als Haustier gehalten werden darf. Diese Entscheidung bezieht sich auf die Gefährlichkeit der Savannah-Katzen, die Kreuzungen zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und herkömmlichen Hauskatzen sind. Die zuständigen Behörden befanden die Haltung des Tieres für bedenklich, besonders in einem belebten Wohnviertel, in dem es an Sicherheitsvorkehrungen fehlt.

Das Veterinäramt hatte die Halter von Muffin mit einer Ordnungsverfügung aufgefordert, das Tier innerhalb von zwei Wochen abzugeben. Ein Eilantrag, den die Besitzer daraufhin einreichten, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Auch die anschließende Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Das Gericht stellte klar, dass die Haltung von Kleintieren nur zulässig ist, wenn diese in dem Baugebiet üblich und ungefährlich ist. In Muffins Fall wurde diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Gefährlichkeit und rechtliche Hintergründe

Das Oberverwaltungsgericht begründete die Entscheidung mit der Einstufung der F1-Generation von Savannah-Katzen als gefährlich. Diese erste Generation von Hybridkatzen bringt Gene der Wildkatze mit sich und zeigt dadurch natürliche Instinkte, die für Menschen und andere Tiere problematisch sein können. Besonders in anderen Bundesländern sind Savannah-Katzen der F1-Generation bereits auf Listen gefährlicher Tiere vermerkt, was die Haltung dort stark reglementiert oder gänzlich verbietet.

Die Halter von Muffin hatten gehofft, dass ihre Argumente in der Beschwerde mehr Gehör finden würden, doch das Gericht wies darauf hin, dass die Einschätzungen des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima nicht ignoriert werden können. Auch das Verteidigungsverhalten von Muffin in gefährlichen Situationen trug zur negativen Beurteilung bei. Das Gericht sieht es als unerlässlich an, dass Sicherheit für Menschen und Tiere in Wohngebieten an erster Stelle steht. Besonders nach dem Anstieg der Nachfrage an Savannah-Katzen, zum Teil durch Prominente wie Justin Bieber, wird die Entscheidung auch im gesellschaftlichen Kontext gelesen.

Ein kontroverses Thema

Die Züchtung von Savannah-Katzen ist bereits umstritten und gilt als potenziell tierquälerisch. Besitzer müssen bereit sein, tief in die Tasche zu greifen; die Preise für Savannah-Katzen können bis zu 10.000 Euro erreichen. Martin Polotzek, Leiter des Tiergartens in Kleve, sprach sich für eine differenzierte Betrachtung von Tierhaltung in Privathaushalten aus. Er hebt die Notwendigkeit hervor, individuell zu prüfen, ob die Haltungsbedingungen für Tiere, die sich durch starke Eigenschaften eines Servals auszeichnen, angemessen sind.

Nichtsdestotrotz ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die Halter haben die Möglichkeit, im Hauptverfahren gegen die Entscheidung vorzugehen. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen dieser Entscheidung könnten weitreichende Folgen für die Haltung von exotischen Tieren in Wohngebieten haben.