Gericht befiehlt: Leverkusen muss Bürgerlisten-Plakate zurückhängen!

Gericht befiehlt: Leverkusen muss Bürgerlisten-Plakate zurückhängen!
In Leverkusen sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil für Aufregung: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Leverkusen 200 Wahlplakate der Bürgerliste für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 14. September wieder anbringen muss. Dieses Urteil könnte für die politische Landschaft der Stadt von Bedeutung sein, denn Wahlplakate sind nicht nur ein wichtiger Teil jeder Wahlkampagne, sondern auch ein Symbol für die freie Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt ist, wie Anwaltauskunft erläutert.
Der Streit um diese Plakate begann mit einer Genehmigung, die der Stadt Leverkusen am 19. Mai erteilt wurde. Die Bürgerliste durfte ab dem 14. Juni an insgesamt 100 Standorten ihre 200 Plakate aufhängen. Doch am 5. Juni kam es zur Kehrtwende: Die Stadt Leverkusen hob die Genehmigung mit dem Hinweis auf einen Verwaltungsfehler wieder auf und legte den offiziellen Wahlplakatierungsstart auf den 1. August fest. Die Bürgerliste ließ sich davon nicht abhalten und brachte die Plakate trotzdem an, was letztendlich zur Entfernung durch die Stadt führte, wie RP Online und Radio Leverkusen berichten.
Gericht beschließt Wiederanbringung der Plakate
Mit einem Eilantrag forderte die Bürgerliste die Wiederanbringung der Wahlplakate, und das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag statt. Es stellte fest, dass die Stadt Leverkusen die Plakate innerhalb von drei Werktagen wieder anbringen muss. Dies geschah unter dem Gesichtspunkt eines umfassenden Vollziehungsverbots während des Klageverfahrens. Die Stadt argumentierte gegen den Beschluss mit dem Fehlen einer Erlaubnis und der bereits erfolgten Aufhebungsentscheidung. Gegen dieses Urteil kann jedoch Beschwerde eingelegt werden, welche anschließend vom Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlplakatierung sind in Deutschland recht klar geregelt. Werbung muss strengen Vorgaben entsprechen und darf keine Inhalte beinhalten, die als verfassungsfeindlich gelten. Beispielsweise ist das Anbringen von Plakaten an öffentlichen Gebäuden meist untersagt, und auch auf Privatgrundstücken bedarf es der Zustimmung des Eigentümers, so der Artikel auf Anwaltauskunft.
Kommende Herausforderungen
Für die Bürgerliste bedeutet das Urteil einen kleinen Sieg im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen. Die Plakatierung hat für die politische Kommunikation in der Stadt einen hohen Stellenwert, und die Plakate werden sicher auch mit verschiedenen Botschaften zu sehen sein. Ob die Stadt gegen den Beschluss Einspruch erhebt, bleibt abzuwarten. In jedem Fall muss man gespannt verfolgen, wie sich die Situation rund um die Wahlplakate bis zur Wahl entwickeln wird.
Zum Hintergrund: Die Regelung, dass Wahlplakate in Leverkusen offiziell erst ab dem 1. August aufgehängt werden dürfen, bleibt bestehen, doch die Ausnahme für die Bürgerliste verdeutlicht die Besonderheiten dieses Verfahrens. Die rechtlichen Auseinandersetzungen zeigen einmal mehr, wie wichtig die Wahlwerbung für die demokratische Teilhabe und die politische Ausdrucksform in der Stadt ist.