Bundesgericht entscheidet über Verbot von Anwalt Compact: Was nun?

Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 24. Juni 2025 über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». Pressfreiheit im Fokus.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 24. Juni 2025 über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». Pressfreiheit im Fokus.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 24. Juni 2025 über das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». Pressfreiheit im Fokus.

Bundesgericht entscheidet über Verbot von Anwalt Compact: Was nun?

Am 24. Juni 2025 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein Thema entscheiden, das in Deutschland für viel Diskussion sorgt: das Verbot des rechtsextremen Magazins «Compact». Der Prozess, der bereits zwei Tage in Anspruch nahm, drehte sich um die Frage, ob die durch das Magazin verbreiteten Inhalte noch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind oder ob sie verfassungsfeindlich sind. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot bereits am 16. Juli 2024 ausgesprochen und bezeichnete «Compact» als ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. In der Folge kam es zur sofortigen Einstellung sowohl des Print- als auch des Onlineangebots.

Spätestens seit dem vorläufigen Aussetzen des Verbots im vergangenen Sommer, durch ein im Eilverfahren gefälltes Urteil, hat sich rund um das Magazin eine hitzige Debatte entwickelt. Während die Anwälte von «Compact» darauf pochen, dass es sich um engagierten Journalismus handle, warnen Kritiker vor einer Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung. In der mündlichen Verhandlung wurden Zitate aus den Publikationen des Magazins vorgelegt, die teilweise gewaltverherrlichende Inhalte enthielten. Ein Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts merkte an, dass es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde gäbe.

Die Hintergründe des Verbots

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser stützte ihr Verbot auf Artikel 9 des Grundgesetzes, der es erlaubt, Vereinigungen zu verbieten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Ihrer Einschätzung nach, hetze «Compact» gegen Jüdinnen und Juden sowie Menschen mit Migrationsgeschichte und greife die parlamentarische Demokratie frontal an. Als sich «Compact» 2010 gegründet hat, war es vor allem im Bereich einer einflussreichen Publikation im rechtsextremistischen Milieu aktiv. Das Medium wird vom Verfassungsschutz beobachtet und gilt seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch.

Mit einer verkauften Auflage von etwa 40.000 Exemplaren pro Monat und einer starken Online-Präsenz, mit über 512.000 Abonnenten des YouTube-Kanals, erreicht das Magazin eine beachtliche Reichweite. Chefredakteur Jürgen Elsässer, der sich selbst als einmaligen Entscheider bezeichnet, stellt die Ausrichtung des Magazins in Frage. Trotz der Zusammenarbeit mit umstrittenen Figuren, wie dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner, versucht er, die Inhalte als vermeintlich unpolitisch darzustellen.

Das Urteil und dessen Bedeutung

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein weiteres Beispiel für die andauernde Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus und Pressefreiheit in Deutschland. Sollte das Verbot bestätigt werden, könnte «Compact» sofort illegal werden. Die Anwälte des Magazins haben bereits angekündigt, im Falle einer negativen Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, was jedoch keine aufschiebende Wirkung hätte.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in diesem Verfahren grundsätzliche Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit berührt und betont, dass ein vollständiges Verbot nur gerechtfertigt sei, wenn eine offensichtliche aggressive Haltung gegen die Verfassungsordnung nachgewiesen werden kann. Reporter ohne Grenzen (RSF) schließt sich dieser Einschätzung an und erwartet eine weitreichende Signalwirkung des Urteils.

Die Argumentationen und Sichtweisen beider Seiten sind hochbrisant und bieten viel Stoff für die öffentliche Diskussion. So bleiben wir gespannt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das am heutigen Tag in Leipzig verkündet wird.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Artikel von Radiolippe, Deutsche Welle und Verfassungsschutz.