Hitzewelle in Deutschland: Was Eltern über Hitzefrei wissen müssen!

Hitze in Deutschland: Regelungen zu Hitzefrei für Schüler und Eltern, Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten bei extremen Temperaturen.

Hitze in Deutschland: Regelungen zu Hitzefrei für Schüler und Eltern, Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten bei extremen Temperaturen.
Hitze in Deutschland: Regelungen zu Hitzefrei für Schüler und Eltern, Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten bei extremen Temperaturen.

Hitzewelle in Deutschland: Was Eltern über Hitzefrei wissen müssen!

Die Temperaturen in Deutschland steigen derzeit auf bis zu 38 Grad, was nicht nur Schüler, sondern auch ihre arbeitenden Eltern vor Herausforderungen stellt. In vielen Schulgebäuden fehlt es an klimatisierten Räumen, und je nach Entscheidung der Schulleitung kann es zu „Hitzefrei“ kommen. Doch wie sieht es für berufstätige Eltern aus, wenn ihre Kinder vorzeitig aus der Schule kommen? Laut Radiolippe gibt es hier weder einheitliche Regelungen noch klare Temperaturgrenzen. Das sorgt oft für Unklarheit und zusätzlichen Stress.

Ein großes Problem stellt die Betreuung der Kinder dar. Wenn der Unterricht wegen extremer Hitze ausfällt, fragen sich viele Eltern, wer sich um die Kleinen kümmert. Oft sehen sie sich gezwungen, Urlaub zu nehmen, vor allem wenn kurzfristig entschieden wird, dass die Schüler früher nach Hause gehen. Besonders kompliziert wird die Situation, wenn eine andere Betreuung nicht organisiert werden kann. Hier wächst der Druck auf die Eltern, wie es weitergeht. Wenn die Schule bei großer Hitze vorzeitig schließt, haben, laut Focus, die Eltern unter Umständen Anspruch auf bezahlte Freistellung, allerdings nur wenn der Schulausfall überraschend kam.

Rechte am Arbeitsplatz

Für Arbeitnehmer gibt es in dieser Hitzezeit leider keinen automatischen Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber müssen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ beachten. Diese besagen, dass ab einer Lufttemperatur von über 26 Grad Celsius Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Für viele Angestellte stellen diese hohen Temperaturen eine ernsthafte Herausforderung dar. Während Arbeitnehmer in Büros oft nicht einfach nach Hause gehen können, haben sie die Möglichkeit, die Arbeitsintensität zu verringern – allerdings nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. Haufe weist darauf hin, dass es keine klare Außentemperatur gibt, bei der das Recht auf „Hitzefrei“ eintritt.

Es gibt zahlreiche Empfehlungen, wie Arbeitgeber aus Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter handeln sollten: Bei Temperaturen über 30 Grad müssen sie tätig werden. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von kühlen Getränken und eine mögliche Anpassung der Arbeitszeiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsanalysen durchzuführen und gegen hitzebedingte Gefahren zu arbeiten. Im Home-Office gilt der Arbeitsschutz ebenfalls – der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen auch bei hohen Temperaturen erträglich bleiben.

Tipps für Eltern und Arbeitnehmer

Ein kluger Kopf hat seine Möglichkeiten: Wenn man als Elternteil erfahren hat, dass die eigene Brut Hitzefrei bekommen hat, empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Klärt doch rechtzeitig, ob im Arbeitsvertrag Regelungen zur Betreuung im Falle von Hitzefrei enthalten sind. Auf Baustellen sind im Übrigen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich: Zusätzlich zu Schattenplätzen und kühlen Getränken gilt es in der Bauwirtschaft, längere Pausen zu gewähren. Arbeitnehmer sollten bei extremer Hitze nicht selbstständig auf „Hitzefrei“ bestehen, da dies als Arbeitsverweigerung betrachtet werden könnte.

Bei steigenden Temperaturen ist es besonders wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, dazu lockere Kleidung zu tragen und für kühlere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die richtige Kommunikation mit dem Arbeitgeber und das frühzeitige Planen von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, die vorzeitig aus der Schule kommen, können hier entscheidende Vorteile schaffen. Sind alle auf der Ball, dann läuft’s auch bei Hitze im Beruf.