Totschlag in Attendorn: Gutachter bestätigt volle Schuldfähigkeit!

Totschlag in Attendorn: Gutachter bestätigt volle Schuldfähigkeit!
In Attendorn nimmt das Totschlagsverfahren immer konkretere Formen an. Heute, am 8. Juli 2025, steht fest, dass das Gericht möglicherweise noch in diesem Monat zu einem Abschluss kommt. **Staatsanwalt Rainer Hoppmann** plant bereits ein Plädoyer, doch der Verteidiger **Andreas Trode** ist mit dem aktuellen Stand des Verfahrens unzufrieden und nicht bereit, den nächsten Schritt zu gehen. Der psychiatrische Sachverständige **Dr. Bernd Roggenwallner** hat in seinem Gutachten betont, dass er an seiner Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Angeklagten festhält – und diese besagt, dass der Angeklagte voll schuldfähig war.
Der Angeklagte, namentlich **H.**, schilderte während der Verhandlung, dass er während der Tat einen „Brei im Kopf“ gehabt habe. Er gestand, Alkohol konsumiert, Gras geraucht und das Medikament **Pregabalin** eingenommen zu haben. Trotz dieser Aussagen fand Dr. Roggenwallner keine ausreichenden Beweise für Entzugserscheinungen, die eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bestätigen würden. „Der Angeklagte hat kontrolliertes und zielgerichtetes Handeln gezeigt“, so der Gutachter. Kritisch bemerkenswert war die Tatsache, dass H. bei der letzten Sitzung am 18. Juni die Kontrolle über seine Gefühle verlor, als seine Vorstrafen verlesen wurden.
Psychiatrische Gutachten und ihre Rolle
Psychiatrische Gutachten spielen eine zentrale Rolle im deutschen Strafrecht. Laut Informationen von anwalt.de sind sie entscheidend, um festzustellen, ob eine psychische Erkrankung die Schuldfähigkeit eines Angeklagten beeinflusst. Diese Gutachten basieren auf klinischen Interviews, Tests und der Analyse der medizinischen Vorgeschichte und haben großen Einfluss auf das Urteil, die Strafzumessung sowie die mögliche Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen.
Es gibt jedoch auch Herausforderungen, die mit der Erstellung und Bewertung solcher Gutachten verbunden sind. Die Subjektivität der Diagnosen sowie die Tatsache, dass verschiedene Psychiater unterschiedliche Einschätzungen abgeben können, werfen kritische Fragen auf. Psychiatrische Gutachten sind unverzichtbar, verlangen jedoch eine kritische Betrachtung, um zu gewährleisten, dass die Urteile gerecht sind.
Kritik am Verfahren und Ausblick
In Attendorn stieß der Antrag der Verteidigung auf ein weiteres Gutachten auf Widerstand, da das Landgericht den Antrag ohne ausreichende Prüfung der vorgebrachten Mängel abwies. Es gab erhebliche Einwände, die die Objektivität des ersten Gutachtens in Zweifel zogen. Laut den Ausführungen von ferner-alsdorf.de müssen bei der Anwendung der relevanten Paragraphen des StGB die Voraussetzungen klar definiert sein. Hierzu gehört auch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den psychischen Zuständen des Angeklagten zum Tatzeitpunkt.
Die Vorsitzende Richterin **Elfriede Dreisbach** wies den Vorwurf der Rechtsbeugung des Angeklagten entschieden zurück, als dieser äußerte, Asylbewerber würden vor Gericht ungleich behandelt. Die Verhandlungen, die unter diesen eindrucksvollen und emotional aufgeladenen Umständen stattfinden, werden am 15. Juli um 12 Uhr fortgesetzt. weiter.