16 Millionen Euro für den Malachitdom: Gericht verhandelt heute!

16 Millionen Euro für den Malachitdom: Gericht verhandelt heute!
Heute, am 2. Juli 2025, steht das administrative Gerangel um den Malachitdom in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche im Fokus. Das Verwaltungsgericht Minden verhandelt ab 12 Uhr über die komplexe Situation rund um diese einzigartige Tropfsteinhöhle, die als geschütztes Biotop gilt. Ein Unternehmen aus Hanau fordert eine Entschädigung von satten 16 Millionen Euro von dem Land, nachdem es gegen ein Verbot zum Abbau von Kalkstein in der Höhle geklagt hatte und dabei im Jahr 2022 leer ausging.
Der Malachitdom ist nicht nur ein geologisches Wunder, sondern auch Heimat zahlreicher Fledermäuse und stellt einen bedeutenden wissenschaftlichen Wert dar. Das Gericht stellte klar, dass ein Abbau den Malachitdom nicht nur beeinträchtigen, sondern vollständig zerstören würde. „Eine solche Zerstörung wäre unwiederbringlich“, so die Experten.
Die Geschichte der Höhle
Im nordöstlichen Rheinischen Schiefergebirge, im Düstertal, liegt dieses Geheimnis. Der Malachitdom, benannt nach den dort vorkommenden Kupfermineralien Malachit und Azurit, wurde 1987 im Zuge von Steinbrucharbeiten entdeckt. Der Gesteinsuntergrund dieser Höhle besteht aus Briloner Massenkalk, der vor etwa 360 Millionen Jahren aus Riffkarbonaten eines Korallenriffs entstand. Das Düstertal ist bekannt für seine zahlreichen Höhlen, die durch die Verkarstung des Kalksteins entstanden sind.
Die Zentralhalle des Malachitdoms ist der größte freitragende Höhlenraum in Nordrhein-Westfalen. Bei Ausgrabungen im Kreisel der Höhle wurden Überreste eiszeitlicher Tiere wie Höhlenbär, Wildpferd und Auerochse gefunden, die das archäologische Herz höher schlagen lassen.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Die Debatte über den Schutz der Höhle ist nicht neu. Über 30 Jahre lang gibt es Streit über den Erhalt oder den Abbau des Malachitdoms. Im Jahr 2017 wurde das Bundesnaturschutzgesetz novelliert, wodurch Höhlen zu besonders geschützten Biotopen erklärt wurden. Dennoch wurde der Schutzstatus des Naturdenkmals am 31. Dezember 2011 aufgrund von Schadensersatzforderungen der Mitteldeutschen-Hartstein-Industrie GmbH (MHI) aberkannt.
Der Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. (VdHK) setzt sich für den Schutz dieser unterirdischen Ökosysteme ein. Als Teil der Agenda 2030 der Vereinten Nationen arbeitet der VdHK daran, diese wertvollen Lebensräume zu bewahren. Die Ziele umfassen unter anderem Landschafts- und Wasserschutz sowie den Erhalt der Artenvielfalt und sind somit ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Umgang mit der Natur.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Ob das Gericht heute ein Urteil fällen wird, ist ungewiss. Definitiv klar ist jedoch, dass der Erhalt des Malachitdoms eine zentrale Rolle beim Schutz der regionalen Biodiversität und als Forschungseinrichtung spielt.
Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie die Artikel auf Radio Hochstift, Bleiwäsche oder den VdHK.