Rückzug einer Bewerberin: Chaos beim OVG NRW spitzt sich zu!

Die Bewerberin für das Präsidium des OVG NRW zieht zurück; offene Fragen zur Eignung der verbleibenden Kandidaten bleiben.

Die Bewerberin für das Präsidium des OVG NRW zieht zurück; offene Fragen zur Eignung der verbleibenden Kandidaten bleiben.
Die Bewerberin für das Präsidium des OVG NRW zieht zurück; offene Fragen zur Eignung der verbleibenden Kandidaten bleiben.

Rückzug einer Bewerberin: Chaos beim OVG NRW spitzt sich zu!

Die Personalie an der Spitze des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen sorgt weiterhin für Aufregung. Heute, am 2. Juli 2025, wurde bekannt, dass die Bewerberin um das Präsidentenamt ihre Bewerbung zurückgezogen hat. Diese Entscheidung wurde dem NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Grüne) am Dienstagnachmittag mitgeteilt, wie die LTO berichtet.

Das OVG hat seit Juni 2021 keinen Präsidenten, was die Situation für die Justiz im Land unnötig kompliziert macht. Zuvor waren bereits zwei Besetzungsversuche gescheitert. Immer mehr Stimmen fordern einen völligen Neuanfang im Auswahlverfahren, auch die SPD in der Opposition äußert Bedenken über die rechtmäßige Abwicklung der bisherigen Verfahren. Nadja Lüders von der SPD bezeichnet die momentane Situation als „Desaster für die Landesregierung“.

Rückzug hinterlässt offene Fragen

Mit dem Rückzug der Bewerberin aus ihrer bisherigen Rolle als Abteilungsleiterin im Bundesbildungs- und Familienministerium in Berlin wird die Situation komplizierter. Offiziell bleiben jetzt noch zwei Kandidaten im Auswahlverfahren, jedoch wirft die näherrückende Pension eines der verbleibenden Anwärter am 31. August 2025 Fragen zu dessen Eignung auf. Juristische Stimmen äußern Bedenken, da der Kandidat möglicherweise nur wenige Wochen im Amt sein könnte, was sich nicht gerade positiv auf die Stabilität der Führung auswirkt. Ein erfahrener Anwalt erklärt, dass eine Beförderungssperre für Richter nicht existiert, die Eignung des Kandidaten wird jedoch durch die kurze Amtszeit fraglich.

Das NRW-Innenministerium hat kürzlich die Beurteilung der Kandidatin, die den Posten erhalten sollte, zurückgezogen. Daniela Lesmeister, Staatssekretärin im NRW-Innenministerium, hob die strittige Beurteilung auf, offenbar aufgrund eines möglichen Formfehlers, und leitete eine umfassende Prüfung der Beurteilungsrichtlinien ein. Diese Rücknahme könnte als Eingeständnis der Rechtswidrigkeit gewertet werden und könnte die Grundlage für die nächste Auswahlentscheidung von Justizminister Limbach entziehen. Protest kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von unterlegenen Bewerbern, die juristische Schritte eingeleitet haben, inklusive einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Der Druck auf den Justizminister

Benjamin Limbach steht also unter Druck. Im Rahmen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) wird der gesamte Besetzungsprozess genau unter die Lupe genommen. Der zuständige Senat des OVG hatte die Beurteilung für möglicherweise rechtswidrig befunden und dem Ministerium eine Frist gesetzt, um das weitere Vorgehen zu klären. Der Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit muss ebenfalls in den Besetzungsprozess einbezogen werden und hat einen Monat Zeit für eine Stellungnahme, könnte aber schneller entscheiden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Es gibt bereits Spekulationen, ob der verbleibende Kandidat ebenfalls seine Bewerbung zurückziehen könnte, um möglicherweise Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Während die öffentliche Aufmerksamkeit wächst, dürfte es nicht lange dauern, bis die nächste Wendung dieser turbulenten Geschichte bekannt gegeben wird. Die Unsicherheit um die Besetzung des OVG-Präsidenten zeigt deutlich, wie wichtig die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen in dieser Angelegenheit ist.