Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für radikalisierten Solinger Täter
Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Solingen-Attentäter. Experten diskutieren Radikalisierung und psychische Störungen.

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für radikalisierten Solinger Täter
In einem beeindruckenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Köln wurde heute die Bundesanwaltschaft aktiv und fordert die Höchststrafe für den Attentäter, der in Solingen für einen brutalen Anschlag verantwortlich ist. Professor Johannes Fuß, ein Psychologe, hat in seiner Stellungnahme klar ausgeführt, dass beim Angeklagten keine Anzeichen von psychischen Störungen wie Psychosen vorliegen. Dennoch zeigt sein planvolles und zielgerichtetes Verhalten während der Tat ein besorgniserregendes Muster, das einen hohen Grad an Gefährlichkeit und Radikalisierung belegt. Zudem besteht eine signifikante Rückfallgefahr.
Wie die spiegel.de berichtet, konnte Fuß anmerken, dass die Risikobewertung, die auf die Gefährlichkeit des Angeklagten hinweist, nicht für Menschen mit Fluchterfahrung entwickelt wurde. Das wirft Fragen auf, ob die getroffenen Maßnahmen zur Bewertung solcher Täter ausreichend sind. Fuß kann zudem nicht einschätzen, wie sich eine mögliche Deradikalisierung bei längerer Haftzeit auf das Rückfallrisiko auswirkt. Diese Unsicherheit entblößt die Mängel aktueller Ansätze im Umgang mit radikalisierten Individuen.
Die Rolle psychischer Störungen
Psychische Störungen weisen eine komplexe Verbindung zur Radikalisierung auf. Eine Analyse der bpb.de zeigt, dass psychische Störungen sowohl als Ursache als auch als Folge von Radikalisierungsprozessen fungieren können. Beispielsweise sind bei vielen terroristischen Einzeltätern psychische Erkrankungen wie autistische Störungen oder Paranoia zu beobachten. Psychische Erkrankungen erhöhen nicht nur die Wahrscheinlichkeit, gewalttätig zu handeln, sondern können auch durch angespannte soziale Gegebenheiten und die Teilnahme an Extremismus-Zusammenhängen entstehen.
Es wird jedoch auch festgestellt, dass die Prävalenz psychischer Störungen unter extremistischen Personen nicht höher ist als in der allgemeinen Bevölkerung. Dennoch bedarf es einer Sensibilisierung von Fachleuten im Gesundheitswesen, um frühzeitig negative Entwicklungsverläufe zu erkennen. Denn präventive Maßnahmen könnten entscheidend sein, um Radikalisierungsprozesse zu verhindern, bevor sie eskalieren. Ärzte und Psychotherapeuten sollten gefordert werden, geeignete Unterstützung für derart gefährdete Personen bereitzustellen, wie in der aerzteblatt.de dargestellt.
Ein schmaler Grat zwischen Therapie und Radikalisierung
Die Herausforderung für Therapeuten wird auch durch das Spannungsfeld zwischen der berufsständischen Schweigepflicht und der Notwendigkeit einer offenen therapeutischen Beziehung verstärkt. Radikalisierte Patienten können unter gravierenden psychischen Störungen leiden, die den Beratungsprozess erheblich beeinträchtigen. Wenn etwa posttraumatische Belastungsstörungen oder andere ernsthafte psychische Erkrankungen auftreten, ist eine sofortige psychiatrische Unterstützung notwendig, um die Gefährlichkeit einzuschätzen und gegebenenfalls geeignete Schritte einleiten zu können.
In Anbetracht der derzeitigen Entwicklungen wird mehr denn je deutlich, dass die Gesellschaft gegen die wachsende Radikalisierung ankämpfen muss, um künftigen Tragödien vorzubeugen. Es liegt an uns, sowohl präventive als auch therapeutische Maßnahmen zu stärken und das Bewusstsein für diese komplexen Themen zu schärfen.