Wahlplakate in Solingen: Sechs Parteien müssen Konsequenzen tragen!

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In Solingen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sechs Parteien wegen verspäteter Wahlplakatentfernung eingeleitet.

In Solingen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sechs Parteien wegen verspäteter Wahlplakatentfernung eingeleitet.
In Solingen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sechs Parteien wegen verspäteter Wahlplakatentfernung eingeleitet.

Wahlplakate in Solingen: Sechs Parteien müssen Konsequenzen tragen!

In Solingen brodelt es im politischen Umfeld, denn der städtische Ordnungsdienst hat sich auf die Kontrolle von Wahlplakaten spezialisiert, die nach dem jüngsten Urnengang im öffentlichen Raum verweilen. Daraus ergeben sich nun Konsequenzen für verschiedene Parteien. Wie Solinger Nachrichten berichtet, wurden bereits Verfahren gegen die CDU, FDP, Alternative Bürgerinitiative (ABI), AfD, Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) und die SPD eingeleitet. Insgesamt sind damit sechs Parteien und Wählergemeinschaften betroffen.

Die städtischen Mitarbeiter haben am 20. Oktober mit systematischen Kontrollen begonnen. Ab dem darauf folgenden Tag werden die tatsächlich festgestellten Plakate aktiv abgenommen. Die Zeit drängt, denn die Organisationen müssen die Plakate umgehend entfernen, um hohen Bußgeldern im niedrigen dreistelligen Bereich zu entgehen. Wenn die Stadt eingreifen muss, fällt zudem eine Abnahmegebühr an.

Regeln für Wahlwerbung

Doch was genau sind die Regeln und Fristen für das Aufhängen von Wahlplakaten? Die Kommunen haben in Deutschland das Sagen, wenn es um die Genehmigung von Wahlwerbung geht. Diese obliegt dem Schutz der Chancengleichheit und ist nicht einheitlich geregelt. So darf man in Regensburg bereits drei Monate vor der Wahl plakatieren, während in Bremen nur zwei Monate dafür vorgesehen sind. In der Bundeshauptstadt Berlin dürfen Wahlplakate frühestens sieben Wochen vor der Wahl angebracht werden, und das nur an jedem zweiten Lichtmast.

Ein weiteres Augenmerk gilt der Verkehrssicherheit: Wahlwerbung darf nicht an Verkehrszeichen oder an Fußgängerüberwegen platziert werden. Hier sind Mindestabstände einzuhalten: Großplakate müssen drei Meter vom Fahrbahnrand entfernt hängen, kleinere Plakate mindestens 1,5 Meter. Und auch die Standsicherheit ist entscheidend, denn Plakattafeln müssen stabil aufgestellt werden und regelmäßig darauf überprüft werden.

Entfernung und Bußgelder

Nach dem Wahltag gilt: Wahlwerbung muss entfernt werden. Die Frist ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, in Berlin beispielsweise ist diese eine Woche nach der Wahl. Fehlen die Plakate dann weiterhin, drohen den verantwortlichen Parteien Bußgelder. Dies ist ein Teil der allgemeinen Vorgaben, die Anwalt.org klar zusammenfasst. Demnach müssen die Parteien alles beachten, was von der Genehmigungspflicht bis hin zu den Allgemeinen Verkehrsregeln reicht.

Bürger, die überhängende Wahlplakate entdecken, können die Stadtverwaltung direkt informieren, und zwar per E-Mail an awọn.gmail.com, wie die Stadtverwaltung von Solingen erklärt. Die Bevölkerung wird ermutigt, auf die Einhaltung der Fristen zu achten und Verstöße zu melden, damit die Ordnung in der Stadt gewahrt bleibt.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Wahlwerbung ein wichtiges Element der Demokratie darstellt, jedoch bleibt es unabdingbar, die entsprechenden Regeln und Fristen einzuhalten. Nur so kann ein fairer und ordnungsgemäßer Wahlkampf sichergestellt werden.