Wasserentnahme im Kreis Viersen ab 10. Juli strikt verboten!

Ab dem 10. Juli 2025 ist im Kreis Viersen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten. Ziel ist der Gewässerschutz.

Ab dem 10. Juli 2025 ist im Kreis Viersen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten. Ziel ist der Gewässerschutz.
Ab dem 10. Juli 2025 ist im Kreis Viersen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern verboten. Ziel ist der Gewässerschutz.

Wasserentnahme im Kreis Viersen ab 10. Juli strikt verboten!

Startet der Sommer mit einer neuen Herausforderung? Im Kreis Viersen gilt ab dem 10. Juli 2025 ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern. Diese Allgemeinverfügung hat das Ziel, die stark beeinträchtigten Gewässer im Kreisgebiet zu schützen. Wie die Verwaltung des Kreises berichtet, wird das Verbot bis zum 31. Oktober 2025 gültig sein und betrifft alle Flüsse, Bäche und Seen in der Region, während das Grundwasser nicht inbegriffen ist.

Doch worauf müssen die Bürger:innen nun achten? Die Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern, egal ob in großen Mengen zur Bewässerung von Feldern oder kleinen Mengen für den heimischen Garten, ist untersagt. Ausnahmen sind lediglich für das Tränken von Vieh und das Füllen von Handgefäßen vorgesehen. Die Kreispolizei hat bereits angekündigt, die Einhaltung dieser Regelung zu überwachen. Wer das Verbot missachtet, könnte mit hohen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wasserstände im kritischen Bereich

Die Situation hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. Trotz eines niederschlagsreichen Jahres 2024 und der damit verbundenen Hoffnung auf Erholung, zeigen die Wasserstände in den Gewässern des Kreises Viersen alarmierende Niedrigwerte. Diese Probleme sind nicht nur regional, sondern betreffen viele Teile Deutschlands. Laut [Geo] sind in zahlreichen Regionen, wie zum Beispiel Brandenburg und Sachsen-Anhalt, ebenfalls ähnliche Verbote in Kraft, da die Trockenheit zu dramatischen Rückgängen der Wasserstände geführt hat.

Ein weiterer Grund zur Sorge sind die niedrigen Wasserstände der letzten Wochen und auch der Vorjahre. Wissenschaftler warnen, dass diese Entwicklung nicht nur ungemütliche Folgen für die aktuelle Dürre birgt, sondern auch längerfristige negative Auswirkungen auf die Gewässerbiozönose hat. Der Kreis Viersen appelliert daher an die Bürger, sensibel mit dem Wasser umzugehen und vor allem auf Rasensprenger zwischen 10 und 19 Uhr zu verzichten. Tipps wie die effektive Nutzung von Bewässerungsanlagen und privaten Gartenbrunnen sollen dabei helfen, die Wasserressourcen zu schonen.

Besondere Maßnahmen in verschiedenen Regionen

Die Wasserentnahmeverbote sind nicht nur im Kreis Viersen zu beobachten. In vielen Landkreisen und Kommunen bundesweit werden bereits Maßnahmen ergriffen. So ist beispielsweise in Brandenburg die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in mehreren Regionen seit dem 21. Juni 2023 untersagt, während in Baden-Württemberg und Niedersachsen vergleichbare Regelungen gelten. Viele Städte reagieren auf die Wasserknappheit und fordern die Bevölkerung zu einem bewussten Umgang mit Wasser auf. Einige Kommunen haben sogar festgelegte Zeiten für die Bewässerung, um den Wasserverbrauch in die richtigen Bahnen zu lenken.

Was bleibt? Ein starkes Bewusstsein für den Wasserverbrauch und ein gemeinsames Handeln sind gefordert. Die aktuellen Verordnungen sind nicht nur Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, sondern auch ein Reminder für uns alle, sorgfältig mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen. Während die Sommerhitze anrollt und die Trockenheit zu spüren ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten weiterentwickeln wird.

Für weitere Informationen ist die Allgemeinverfügung im Kreishaus Viersen, sowie online unter kreis-viersen.amtsblatt.online einsehbar.