Verbraucherzentrale klagt: Hornbach täuscht mit insektenfreundlichen Pflanzen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Verbraucherzentrale Sachsen klagt Hornbach wegen irreführender Werbung für invasive Pflanzen. Schutz der Biodiversität im Fokus.

Verbraucherzentrale Sachsen klagt Hornbach wegen irreführender Werbung für invasive Pflanzen. Schutz der Biodiversität im Fokus.
Verbraucherzentrale Sachsen klagt Hornbach wegen irreführender Werbung für invasive Pflanzen. Schutz der Biodiversität im Fokus.

Verbraucherzentrale klagt: Hornbach täuscht mit insektenfreundlichen Pflanzen!

Wer hätte gedacht, dass sich hinter der bunten Blumenpracht im Baumarkt so manch gefährlicher Pflanze verstecken kann? Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den beliebten Baumarkt Hornbach ins Visier genommen und verklagt ihn wegen irreführender Werbung. Der Streit dreht sich um die sogenannten „Naturschutzhecken“, die mit vier Pflanzenarten beworben werden, darunter den Gemeinen Bocksdorn, Goldglöckchen, Schmetterlingsflieder und die Apfelrose. Tatsächlich sollte man genau hinschauen, denn laut der Verbraucherzentrale sind drei dieser Pflanzen potenziell invasiv und stellen eine Bedrohung für die Biodiversität dar. Insektenfreundlichkeit, die versprochen wird, ist hier eher ein Schuss in den Ofen, denn die Pflanzen sind als „nutzlos für Insekten“ eingestuft und könnten mehr schaden als nutzen.

Ein besonderer Augenmerk liegt auf der Apfelrose (Rosa rugosa), die nicht nur auf der Liste der invasiven Arten steht, sondern auch der Natur ordentlich zusetzt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e. V.) hat zudem nachgewiesen, dass die Kaufversprechen, diese Pflanzen seien insektenfreundlich, oft nicht zutreffen. Hinweise auf die Risiken werden von der Verbraucherzentrale scharf kritisiert, denn durch fehlende Transparenz wird es Hobby-Gärtnern schwer gemacht, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Die Hornbach-Gruppe, die in Europa 171 Bau- und Gartenmärkte betreibt, sieht sich nun mit dieser Klage konfrontiert und hat sich bisher geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Gefahren invasiver Pflanzen

Invasive Pflanzenarten breiten sich nicht nur in Gärten aus, sondern gefährden auch die gesamte Artenvielfalt. Diese Pflanzen können heimische Arten verdrängen und Ökosysteme schädigen. Ein frühzeitiges Erkennen und Entfernen ist entscheidend, um die Natur zu schützen. In Deutschland sind bereits 121 Gefäßpflanzenarten als problematisch für die Biodiversität eingestuft, davon gelten 45 als invasiv und 76 als potenziell invasiv. Die EU hat am 7. August 2025 eine neue Erweiterung ihrer Unionsliste von invasiven Arten vorgenommen, die nun 49 Pflanzen- und 65 Tierarten umfasst.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten reichen von der frühzeitigen Erkennung bis hin zu gezielten Bekämpfungsstrategien. Wer hier nicht aufpasst, könnte schnell in einen großen Schlamassel geraten, wenn sich nicht nur die Pflanzen, sondern auch die Sorgen um die Biodiversität und die Gesundheit der Gärten potenzieren.

Alternativen für umweltbewusste Gärtner

Um nicht völlig auf Pflanzen verzichten zu müssen, gibt es zahlreiche Alternativen für all jene, die Wert auf eine gesunde und vielfältige Gartenlandschaft legen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt unter anderem:

  • Kornelkirsche
  • heimische Wildrosen
  • Weißdorn
  • Vogelbeere
  • Schlehe
  • Liguster

Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen um Hornbach entwickeln werden. Fakt ist, dass eine zunehmende Sensibilisierung für die Gefahren invasiver Pflanzen mehr denn je gefragt ist. Denn schließlich sollen unsere Gärten nicht nur schön aussehen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz leisten. Schaut man sich die Situation an, so muss der Hobby-Gärtner nun ganz genau hinsehen und ein gutes Händchen für die richtigen Pflanzen entwickeln. Es steht viel auf dem Spiel!