Brosius-Gersdorf hält trotz Kritik an Kandidatur für Verfassungsgericht fest

Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, bleibt trotz Kritik an ihrer Bewerbung standhaft.

Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, bleibt trotz Kritik an ihrer Bewerbung standhaft.
Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, bleibt trotz Kritik an ihrer Bewerbung standhaft.

Brosius-Gersdorf hält trotz Kritik an Kandidatur für Verfassungsgericht fest

Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin, steht im Zentrum eines Sturms. Trotz heftiger Kritik aus der Union bleibt sie bei ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. In der ZDF-Sendung Markus Lanz erklärte sie, dass sie bereit sei, sofort auf ihre Kandidatur zu verzichten, sollte die Debatte um die anstehende Richterwahl dem Gericht schaden. „Das Bundesverfassungsgericht muss in Ruhe arbeiten können“, betonte sie dabei und äußerte Bedenken, dass ihre Nominierung zu einer Regierungskrise führen könnte. Ungeachtet des Drucks, der auf ihr lastet, erhielt Brosius-Gersdorf Unterstützung aus der Öffentlichkeit: Tausende von Zuschriften ermutigten sie, standhaft zu bleiben.

Das Echo der Öffentlichkeit ist jedoch nicht nur positiv. So berichtete die Juristin von Drohungen und verdächtigen Poststücken, die sie dazu bewogen, ihre Mitarbeitenden zu bitten, ihren Lehrstuhl nicht mehr zu betreten. Der Druck auf Brosius-Gersdorf kommt primär von der Union, die aufgrund von Vorwürfen bezüglich ihrer Doktorarbeit und ihrer Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend an ihre Unterstützung verwies. Dies führte dazu, dass die Wahl neuer Richterinnen und eines Richters für das Bundesverfassungsgericht kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen wurde, wie Tagesschau berichtet.

Der Streit um die Doktorarbeit und Abtreibung

Kern des Streitpunkts sind Vorwürfe, die auf Parallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation von 1997 und der Habilitationsschrift ihres Mannes aus dem Jahr 2000 hinweisen. Der Plagiatsprüfer Stefan Weber stellte 23 Verdachtsstellen auf Kollusion und Quellenplagiate fest, korrigierte jedoch selbst die Wahrnehmung, keine Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf erhoben zu haben. Trotzdem fordert die Unionsfraktion, die Nominierung der Staatsrechtlerin zu überdenken.

Brosius-Gersdorf stellte zudem klar, dass sie niemals für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt eingetreten sei. Ihre Positionen zur Abtreibung spiegeln sich in der Tatsache wider, dass sie eine rechtliche Regelung für Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase unterstützt, die derzeit zwar straffrei, aber rechtswidrig ist. Das aktuelle Abtreibungsrecht in Deutschland, das unter anderem durch § 218 StGB geregelt wird, steht bereits seit Jahrzehnten im Fokus gesellschaftlicher und politischer Debatten, wie die Bundeszentrale für politische Bildung unterstreicht.

Die Meinungen über das Abtreibungsrecht sind polarisiert. Während die Pro-Choice-Bewegung für die Rechte der Frauen eintritt, hält die Pro-Life-Bewegung an ihren Positionen fest. Der letzte große Reformversuch scheiterte 1993 am Bundesverfassungsgericht, nachdem eine Fristenregelung für straffreie Abtreibungen in den ersten drei Monaten gekippt wurde. Der Druck der politischen Kulturen und das öffentliche Ansehen spielen in der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche noch immer eine entscheidende Rolle.

Gesellschaftliche Reaktion und Unterstützung

Trotz der kritischen Lage erhält Brosius-Gersdorf Rückhalt von etwa 300 Rechtswissenschaftlern, die die erhobenen Vorwürfe als unglaubhaft abtun. In dieser angespannten politischen Atmosphäre äußerte auch Ethikratsvorsitzender Helmut Frister seine Besorgnis über den Zustand der politischen Kultur in Deutschland und deren Einfluss auf die Wissenschaftsfreiheit. Er stellte heraus, dass Brosius-Gersdorfs Positionen im Kontext des Lebensschutzes rechtswissenschaftlich durchaus vertreten werden können.

Brosius-Gersdorf sieht sich also nicht nur der Herausforderung gegenüber, ihre Kandidatur aufrechtzuerhalten, sondern auch den damit verbundenen persönlichen und öffentlichen Angriffen. Die anhaltenden Diskussionen und die öffentliche Wahrnehmung ihrer Person könnten weitreichende Folgen für ihre Zukunft haben. Wie es letztlich weitergeht, bleibt ungewiss, jedoch ist klar, dass die Debatte um die Verfassungsrichterwahl und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche noch lange nicht zu Ende ist.